Ein grünes Häkchen wird zur Eintrittskarte

Politik / 05.05.2021 • 05:30 Uhr / 4 Minuten Lesezeit
Ein grünes Häkchen wird zur Eintrittskarte
Bereits im Februar gab es in Israel einen Grünen Pass. Ende Juni soll ein solches Zertifikat auch EU-weit gelten. AFP

Grüner Pass für Getestete, Geimpfte und Genesene: Unklar ist, ob Antikörpertests auch künftig Türen öffnen und wie lange eine Impfung gilt.

Wien Ein grünes Häkchen öffnet viele Türen, wenn Gastro, Tourismus, Freizeitbetriebe, Kultur- und Sportstätten in ganz Österreich wieder aufsperren dürfen. Zutritt erhält ab 19. Mai nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. Ab 4. Juni gibt es den Grünen Pass dazu. Ende Juni soll er EU-weit gelten. Die Nationalstaaten legen allerdings ihre eigenen Regeln dafür fest. So könnte es sein, dass Antikörpertests in Österreich bald nicht mehr als Nachweis taugen. Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) sieht diese kritisch. EU-weit wird noch beraten, wie lange die Impfung gilt: Hier könnte neun Monate nach dem zweiten Stich das grüne Häkchen wieder erlöschen.

Wann kommt der Grüne Pass?

Mit den ersten Lockerungen am 19. Mai ändert sich vorerst wenig: Als Nachweis gelten weiterhin Impfpass, Testergebnis, Absonderungsbescheid (maximal sechs Monate alt) oder ärztliche Bestätigung. Am 4. Juni folgen die digitalen Varianten. Die Zertifikate für Getestete, Genesene und Geimpfte sind ab diesem Moment für jeden über einen QR-Code, der bereits EU-tauglich ist, abrufbar. Ab Ende Juni wird dieser EU-weit anerkannt. Der Code soll laut aktuellem Stand auch im EWR-Raum und der Schweiz gültig sein. Das heißt: „Ab Juli werden wir damit ins Ausland reisen können“, sagt Mückstein.

Wie komme ich zum QR-Code?

Der Code ist ab 4. Juni unter gesundheit.gv.at abrufbar. Dafür ist eine Handysignatur notwendig oder eine E-Card. Bei der E-Card ist die Kennnummer auf der Rückseite der Schlüssel zum Code. Ebenso wird es eine App namens „Green Pass“ geben, wo der Code heruntergeladen werden kann. Wer den analogen Weg bevorzugt, kann ihn ausdrucken oder im Gemeindeamt, bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Arzt abholen.

Wie funktioniert die Kontrolle?

Für Wirte, Veranstalter und Co. wird es ein Webservice namens „Green Check“ geben. Damit können sie den QR-Code oder die Rückseite der E-Card scannen, woraufhin ein grünes oder rotes Häkchen erscheint. Die bisherigen analogen Nachweise bleiben gültig.

Was heißt getestet, genesen und geimpft?

Ein negativer PCR-Test darf maximal 72 Stunden zurückliegen, ein Test aus der Teststraße 48 Stunden und ein digital überwachter Selbsttest 24 Stunden. Als geimpft gilt jeder, dessen erster Stich mindestens drei Wochen zurückliegt. Nur wer sich nach sechs (Moderna und Biontech/Pfizer) beziehungsweise zwölf Wochen (AstraZeneca) noch einmal impfen lässt, behält das grüne Häkchen. Wie lange, wird noch auf EU-Ebene beraten, vermutlich aber acht bis neun Monate nach der zweiten Teilimpfung. Genesen ist, wer in den vergangenen sechs Monaten eine Coronainfektion hatte, die im Epidemiologischen Meldesystem steht. Dass stattdessen auch ein Antikörpernachweis gelten könnte, sieht Mückstein kritisch. Es sei schwierig einen Antikörperwert zu bestimmen. Im Gesundheitsressort gibt es auf Rückfrage keine abschließende Antwort dazu.

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