Alle Öffnungsdetails: Spätere Sperrstunde und Indoor-Sport

Politik / 10.05.2021 • 14:08 Uhr
Alle Öffnungsdetails: Spätere Sperrstunde und Indoor-Sport
Die Gastronomie durfte in Vorarlberg bereits vor zwei Monaten aufsperren – allerdings nur bis 20 Uhr. Nun wird die Sperrstunde nach hinten verschoben. APA

Lockerungen ab 19. Mai: Feiern mit bis zu 50 Personen sind zwar erlaubt, Essen und Trinken bleibt dort aber verboten.

Wien Ohne 3G keine Öffnungen. Das steht ab 19. Mai fest, jenem Tag, an dem ganz Österreich wieder unter strengen Auflagen aufsperren darf. Abseits vom privaten Bereich und vom Handel gilt in der Regel: Wer getestet, genesen oder geimpft (3G) ist, hat Zutritt. Die Sperrstunde wird nach hinten verlegt, die Veranstaltungen dürfen deutlich größer werden und auch Indoor-Sport ist wieder erlaubt. Das zeigt der Verordnungsentwurf, der VN.at vorliegt.

Wer gilt als getestet?

Ein PCR-Test gewährt 72 Stunden Zutritt, ein Antigen-Test bei einer Teststation 48 Stunden und ein Selbsttest, der behördlich digital erfasst wird, 24 Stunden. Letzterer gilt nun auch für Gastro, Fitnessstudio und Co. Neu ist, dass deren Betreiber auch beaufsichtigte Selbsttests vor dem Eingang anbieten dürfen. Der Test ist dann für die Dauer des Aufenthalts gültig.

Selbsttests, die behördlich digital erfasst sind, gelten künftig auch für die Gastronomie, allerdings weiterhin nur für 24 Stunden. <span class="copyright">VN</span>
Selbsttests, die behördlich digital erfasst sind, gelten künftig auch für die Gastronomie, allerdings weiterhin nur für 24 Stunden. VN

Wer zählt zu den Genesenen?

Genesen ist, wer in den vergangenen sechs Monaten eine Coronainfektion hatte (ärztliche Bestätigung oder Absonderungsbescheid) oder wer einen Nachweis über neutralisierende Antikörper verfügt. Ein Antikörpertest ist drei Monate lang gültig. Die Labore müssen laut Gesundheitsressort informieren, ob der Test als Nachweis gültig ist.

Ab wann ist man geimpft?

Als geimpft gelten alle ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung, wobei diese nicht länger als drei Monate zurückliegen darf. Die Zweitimpfung darf nicht älter als neun Monate sein. Ist nur eine Dosis notwendig (Johnson&Johnson bzw. Genesene), so läuft die Neun-Monatsfrist ab der ersten Dosis. Voraussetzung ist, dass es ich um einen zugelassenen Impfstoff handelt. Das heißt: AstraZeneca, Johnson&Johnson, Biontech/Pfizer oder Moderna.

Man ist offiziell geimpft, wenn die erste Dosis drei Wochen zurückliegt. <span class="copyright">VN</span>
Man ist offiziell geimpft, wenn die erste Dosis drei Wochen zurückliegt. VN

Welche Änderungen gibt es für die Gastronomie?

Die Sperrstunde wird nach hinten auf 22 Uhr verschoben. Auch überwachte Selbsttests gewähren Zutritt. Selbstbedienung ist zulässig, der Barbetrieb – also die Konsumation von Getränken in unmittelbarer Nähe der Ausgabestelle – bleibt verboten. Indoor dürfen maximal vier Erwachsene zuzüglich Kinder an den Tischen Platz nehmen, outdoor sind künftig zehn Erwachsene erlaubt. Stammen die Personen aus einem Haushalt, gibt es keine Obergrenze.

In Beherbergungsbetriebe darf nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. <span class="copyright">APA</span>
In Beherbergungsbetriebe darf nur, wer getestet, geimpft oder genesen ist. APA

Dürfen Beherbergungsbetriebe öffnen?

Ja. Nur Getestete, Genesene und Geimpfte erhalten Einlass. Laut ergänzenden Erläuterungen zur Verordnung müssen sich die Gäste alle 48 Stunden testen. Es herrscht Maskenpflicht, der Abstand zu anderen Gästegruppen muss eingehalten werden. In Schlaflagern darf maximal jeder zweite Platz besetzt sein.

In Fitnesscentern geht es bald wieder los. <span class="copyright">APA</span>
In Fitnesscentern geht es bald wieder los. APA

Sperren Fitnesscenter wieder auf?

Ja. Sportstätten dürfen öffnen, müssen aber mindestens 20 Quadratmeter pro Kunde gewährleisten. Die 3G-Regel gilt auch hier. Abseits der Sportausübung und der Feuchträume herrscht Maskenpflicht.

Können Seilbahnbetriebe in die Sommersaison starten?

Ja. Zum einen dürfen alle Freizeit- und Kultureinrichtungen öffnen – mit 20-Quadratmeter-Regel, 3G, Maskenpflicht, Sperrstunde um 22 Uhr und Co. Zum anderen sind auch Seilbahnbetriebe von den Öffnungsschritten umfasst. Die Regeln sind aus der Wintersaison bekannt. Die FFP2-Maske ist ständiger Begleiter, auch beim Anstellen. Maximal die Hälfte der Plätze dürfen besetzt sein.

Angestellte mit Kundenkontakt, die weder genesen noch geimpft sind, müssen sich weiterhin einmal pro Woche testen oder durchgehend eine FFP2-Maske tragen. <span class="copyright">APA</span>
Angestellte mit Kundenkontakt, die weder genesen noch geimpft sind, müssen sich weiterhin einmal pro Woche testen oder durchgehend eine FFP2-Maske tragen. APA

Bleibt die Testpflicht für Arbeitskräfte mit Kundenkontakt?

Für Lehrer, Elementarpädagogen, Arbeitskräfte in der Lagerlogistik, im Kundenkontakt oder Parteienverkehr sowie körpernahe Dienstleister, Pfleger und Betreuer gelten strengere Regeln. Entweder sie sind geimpft oder genesen, oder sie müssen sich weiterhin alle sieben Tage testen beziehungsweise durchgehend eine FFP2-Maske tragen. Abseits dessen wird in der Verordnung ganz generell dazu geraten, wo es möglich ist, „die berufliche Tätigkeit vorzugsweise außerhalb der Arbeitsstätte“ auszuüben, ansonsten seien die Hygienevorschriften zu beachten.

Sind wieder mehr Besuche in Pflegeheimen erlaubt?

Ja. Pro Bewohner und Tag dürfen bis zu drei Besucher kommen. Sie müssen getestet, geimpft oder genesen sein und durchgehend eine Maske tragen. Die Mitarbeiter müssen sich nur noch alle sieben Tage testen. Kontakt mit Bewohnern ist aber nur mit FFP2-Maske erlaubt. Daneben gilt Mund-Nasen-Schutz-Pflicht.

In Pflegeheimen sind künftig mehr Besucher erlaubt. <span class="copyright">APA</span>
In Pflegeheimen sind künftig mehr Besucher erlaubt. APA

Wie viele Besucher dürfen ins Spital?

In Kranken- und Kuranstalten ist maximal ein Besucher pro Patient und Tag erlaubt. In der Palliativ- und Hospizbegleitung sind es maximal zwei Besucher. Wieder gilt die 3G-Regel, Masken- und Abstandspflicht.

Darf man sich in der Nacht treffen?

Ja. Zwischen 22 und 5 Uhr sind in Räumen Zusammenkünfte mit maximal vier Personen aus unterschiedlichen Haushalten zulässig (zuzüglich sechs Minderjähriger), im Freien liegt die Grenze bei zehn Personen. Diese Regeln gelten nicht für den privaten Wohnbereich, für den Garten, die Garage, Schuppen oder Scheunen allerdings schon.

Indoor-Veranstaltungen sind ab 19. Mai mit bis zu 1500 Gästen möglich. <span class="copyright">VN</span>
Indoor-Veranstaltungen sind ab 19. Mai mit bis zu 1500 Gästen möglich. VN

Sind Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze erlaubt?

Ja. Alle Treffen, die mehr als zehn Personen umfassen, sind anzeigepflichtig. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen außerdem maximal 50 Personen zusammenkommen. Die Anzeige muss spätestens eine Woche vor der Veranstaltung bei der Bezirkshauptmannschaft erstattet werden. Die Verabreichung von Speisen und Getränken ist verboten – das sind schlechte Nachrichten für Hochzeiten oder größere Geburtstagsfeiern. Zutritt gibt es nur für Getestete, Genesene und Geimpfte.

Wie groß dürfen Veranstaltungen maximal sein?

Indoor sind bis zu 1500 Gäste erlaubt, outdoor 3000. Allerdings nur mit 3G-Regel, zugewiesenen Sitzplätzen und maximal 50-prozentiger Auslastung. Eine Bewilligung der BH ist Voraussetzung: Die Entscheidungsfrist der BH liegt bei zwei Wochen ab vollständiger Vorlage der Unterlagen.

Für Fach- und Publikumsmessen gelten die Veranstaltungsregeln.<span class="copyright"> Messe Dornbirn</span>
Für Fach- und Publikumsmessen gelten die Veranstaltungsregeln. Messe Dornbirn

Sind Fach- und Publikumsmessen erlaubt?

Ja. Hier gelten die gleichen Auflagen wie für Veranstaltungen, ebenso die 20-Quadratmeter-Regel und Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sowie für alle Mitarbeiter mit Besucherkontakt. Bewirtung ist erlaubt.

Dürfen Ferienlager stattfinden?

Ja, mit bis zu 20 Teilnehmern und maximal vier Betreuungspersonen. Gibt es ein Präventionskonzept, können auch Maskenpflicht und Mindestabstand entfallen. Die 3G-Regel bleibt aufrecht. Gleiches gilt für die außerschulische Erziehung.

Wo gilt eine Registrierungspflicht?

Grob gesagt überall außer im Handel, auch wenn es sich um eine private Veranstaltung mit mehr als zehn Personen handelt. Die Gäste müssen sich mit Vor- und Nachnamen sowie Telefonnummer und gegebenenfalls E-Mail-Adresse registrieren, sobald sie sich länger als 15 Minuten am betreffenden Ort – von Gastro über Fitnessstudio bis zur Publikumsmesse – aufhalten. Die BH darf auf die Daten zurückgreifen, aber nur zum Zweck der Kontaktverfolgung. Die Daten müssen 28 Tage aufbewahrt und dann unverzüglich gelöscht werden.