Die neuen Einreisebestimmungen ab 19. Mai

Politik / 11.05.2021 • 16:55 Uhr
Die neuen Einreisebestimmungen ab 19. Mai
Die Einreise nach Österreich wird am 19. Mai deutlich einfacher.  APA

Drei Risikostufen für alle Staaten. Auch Test, Impfung und Genesung spielen eine Rolle.

Wien Drei Kategorien und drei G (getestet, genesen oder geimpft) sind für die künftigen Einreisebestimmungen in Österreich zentral. Die Verordnung mit den Details für die Regeln ab dem 19. Mai liegt zwar noch nicht vor, allerdings stehen die Eckpunkte laut Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bereits fest.

So werden alle Staaten je nach Risiko in drei Kategorien eingestuft. Diese bestimmen, ob Quarantänepflicht besteht oder einer der drei G-Nachweise reicht. Kategorie eins umfasst sichere Staaten, Kategorie zwei Risikoländer und Kategorie drei Mutationsgebiete. Die Kategorien gelten gleichermaßen für EU/EWR-Staaten und Drittstaaten. Die Registrierungspflicht bleibt unabhängig der Kategorien für alle Einreisenden aufrecht, bestätigt das Gesundheitsministerium den VN.

Kategorie eins. Aus diesen Staaten können Getestete, Genesene oder Geimpfte ohne Quarantänepflicht einreisen. Derzeit würde das laut Gesundheitsressort unter anderem für Deutschland, Schweiz und Liechtenstein gelten, ebenso für gleichgestellte Drittstaaten wie Neuseeland, Australien und Südkorea. Alle betreffenden Staaten werden in der Anlage A zur Einreiseverordnung zusammengefasst, die auch auf der Ministeriumsseite abrufbar ist. Aktuell sind dort auch noch der Vatikan, Island und Finnland aufgelistet.

Kategorie zwei. Finden sich Länder in der zweiten Kategorie, können Geimpfte und Genesene von dort aus ohne Quarantänepflicht nach Österreich einreisen. Ein negativer Test alleine befreit nicht von der Absonderung. Als aktuelle Beispiele nennt das Ministerium Kroatien und nicht-gleichgestellte Drittstaaten wie Botswana, Peru und Thailand. In der neuen Verordnung werden die betroffenen EU- und EWR-Staaten in der Anlage B1 zu finden sein. Dort stehen derzeit folgende Staaten: Bulgarien, Estland, Frankreich, Kroatien, Niederlande, Polen, Schweden, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Bei Drittstaaten gilt: Sind sie weder Mutationsgebiete noch in der Anlage A zu finden, gehören sie zu Kategorie zwei.

Kategorie drei. Diese Kategorie umfasst Mutationsgebiete. Für sie gelten laut der aktuellen Einreiseverordnung bereits Sonderbestimmungen: Brasilien, Indien und Südafrika sind davon betroffen. Mit der Einreise aus diesen Staaten ist stets eine Quarantänepflicht verknüpft, ganz egal, ob jemand geimpft, getestet oder genesen ist. Ab dem fünften Tag haben Einreisende die Möglichkeit, sich freizutesten. Die Mutationsgebiete werden in der Anlage B2 zu finden sein. Diese gibt es aktuell noch nicht, weil die neue Verordnung noch nicht erlassen wurde, heißt es im Ministerium. In den kommenden Tagen soll es aber so weit sein.