Nur noch Ungeimpfte im Lockdown: Diese Regeln gelten ab Sonntag

Vorarlberg lockert mehr als andere. Fast alle Bereiche sperren auf.
Wien Am Sonntag wird wieder aufgesperrt, allerdings in mehreren Varianten. Interessant ist, dass jene Bundesländer mit höheren Inzidenzen deutlich mehr lockern als Regionen mit geringeren Fallzahlen. Während sich in Wien (Inzidenz: 288) die Gastronomie noch gedulden muss, wird in Vorarlberg (Inzidenz: 808) weitläufig aufgesperrt. Das Land orientiert sich damit an den Vorgaben des Bundes. Die Regeln ab Sonntag im Überblick.

Maskenpflicht. In allen geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, gilt FFP2-Maskenpflicht.
Abstand. Es gibt keine Abstandspflicht, allerdings wird dazu geraten.
Lockdown für Ungeimpfte. Wer nicht geimpft oder genesen ist, darf den privaten Wohnbereich nur aus den bekannten Gründen verlassen. Kontakt ist lediglich mit einzelnen engen Angehörigen erlaubt. Für Geimpfte und Genesene gelten keine Ausgangsbeschränkungen mehr.

Gastronomie. In der Gastro gilt die 2G-Regel. Die FFP2-Maske muss überall, außer am Sitzplatz getragen werden. Es gilt eine Registrierungspflicht. Sperrstunde ist um 23 Uhr. Wer weder genesen noch geimpft ist, darf Speisen und Getränke abholen. Maximal zehn Personen sind pro Tisch (zuzüglich Kinder) erlaubt.
Nachtgastronomie. Die Nachtgastro muss geschlossen bleiben. Auch kein Après-Ski, Stehgastronomie und Barbetrieb bleiben tabu.

Märkte. Alle Märkte – ob Weihnachtsmarkt oder reine Verkaufsmärkte ohne Konsumation – stehen nur Geimpften und Genesenen offen. Es gilt die FFP2-Maskenpflicht. Kann bei den Märkten gegessen und getrunken werden, so müssen sie ab 50 Personen angezeigt und ab 250 Personen bewilligt werden. Maximal 300 Personen dürfen gleichzeitig anwesend sein. Die Kontaktdaten der Gäste sind zu erheben. Handelt sich bei den Märkten um reine Verkaufsmärkte, gibt es keine Personen-Höchstgrenze.
Hotellerie. Beherbergungsbetriebe haben nur für jene mit 2G-Nachweis offen. Die FFP2-Maske ist in allen allgemein zugänglichen Bereichen zu tragen.
Öffentlicher Verkehr. In den öffentlichen Verkehrsmitteln gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Skigebiete. Seilbahnbetriebe stehen nur Geimpften und Genesenen offen. Wer in einem geschlossenen Raum auf die Gondel wartet, braucht eine FFP2-Maske. Sie muss ebenso in Gondeln und auf dem Sessellift getragen werden, sobald dieser eine Abdeckung hat.
Sportstätten. Fitnessstudios, Kletterhallen und Co. dürfen für Geimpfte und Genesene öffnen. Während dem Sport muss keine Maske getragen werden. Die Kontaktdaten sind zu erheben.
Veranstaltungen. Ohne zugewiesene Sitzplätze dürfen indoor maximal 25 Personen zusammenkommen. Mit zugewiesenen Sitzplätzen liegt die maximale Gästezahl bei 500 Personen. Im Freien sind ohne zugewiesene Sitzplätze maximal 300 Personen erlaubt, mit zugewiesenen Sitzplätzen 500. Veranstaltungen müssten immer ab 50 Personen angezeigt und ab 250 Personen eine bewilligt werden. Es gilt eine durchgehende FFP2-Maksenpflicht. Ein 2G-Nachweis ist Voraussetzung.

Handel. Der Handel öffnet für Geimpfte und Genesene. Die FFP2-Maskenpflicht gilt durchgehend.
Arbeitsplatz. Am Arbeitsplatz bleibt die 3G-Regel aufrecht. Es herrscht eine FFP2-Maskenpflicht, wenn keine anderen Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Home-Office wird empfohlen.
Alten- und Pflegeheime. Die Mitarbeiter müssen geimpft, genesen oder PCR-getestet sein. Besucher brauchen zusätzlich noch einen gültigen PCR-Test. Bei mangelnder Verfügbarkeit von PCR-Tests sind sowohl für Mitarbeiter als auch für Besucher Antigentests zulässig. Alle müssen eine FFP2-Maske tragen. Mitarbeiter sind davon befreit, wenn andere Schutzvorrichtungen vorhanden sind. Maximal zwei Besucher pro Tag sind erlaubt.
Krankenhäuser. In den Spitälern herrscht Besuchsverbot – Kinder, Schwangere (eine Begleitperson) sowie unterstützungsbedürftige Patienten ausgenommen. Ebenso gibt es eine Ausnahme für all jene Patienten, die länger als eine Woche im Spital sind. In diesem Fall ist ein Besucher, der sowohl geimpft/genesen als auch PCR-getestet ist, pro Patient und Woche erlaubt. Patienten, die einen Termin im Spital wahrnehmen, benötigen einen 3G-Nachweis. Notfall- und Akutpatienten sowie deren Begleitpersonen haben uneingeschränkten Zugang. Mitarbeiter müssen entweder geimpft/genesen oder PCR-getestet sein (2,5G-Regel).