“Big Brother” sucht Diebe statt Mörder

Die Gesichtserkennungssoftware der Polizei sucht vor allem Diebe und Betrüger.
Wien Seit dem Dezember 2019 nutzt das Bundeskriminalamt (BK) Gesichtserkennungssoftware für einen digitalen Bildabgleich. Dabei werden Bilder von Überwachungskameras oder anderes aufgezeichnetes Bildmaterial mit der polizeilichen Referenzdatenbank abgeglichen. Hier sind Bilder jener Personen gespeichert, die bereits erkennungsdienstlich erfasst sind, meist weil sie einer Straftat verdächtigt wurden. In Summe sind 640.000 Personen erfasst, erklärt das Innenministerium gegenüber den VN. Zum Einsatz sollte die Software nur bei schweren Straftaten kommen, versprach das BK im April 2019.
Was das konkret bedeutet, erfährt man im § 75 des Sicherheitspolizeigesetzes: Bei den Ermittlungen zu vorsätzlich begangenen gerichtlich strafbaren Handlungen eingesetzt, unabhängig von der angedrohten Strafhöhe eines Delikts. Bis Ende Juli wurden in 1574 Ermittlungen 2208 Personen wegen 1977 Verdachtsfällen überprüft, erklärt Innenminister Karl Nehammer auf Anfrage der sozialdemokratischen Abgeordneten Katharina Kucharowits. Der häufigste Verdacht: Diebstahl. Doch auch das unbefugte Verwenden von Fahrzeugen oder eine Adoption zum Erhalt eines Aufenthaltstitels finden sich jeweils einmal auf der Liste. Auch die Landeskriminalämter haben Zugriff auf die Software, landesspezifische Nutzungszahlen werden nicht bekannt gegeben.
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Beim Datenschutzverein epicenter.works spart man nicht mit Kritik. Das Verkaufsargument des Digitalen Bildabgleichs halte einer Überprüfung nicht stand. ” Es wird von Mord, Raub und Terrorismus gesprochen, in der Anwendungspraxis sind es dann aber eher Kleinkriminelle mit minderen Vergehen, gegen die Gesichtserkennungstechnik eingesetzt wird”, erklärt der Verein gegenüber den VN. So wurden auch schon Menschen, die den Notruf missbraucht haben oder Demonstranten durch die Gesichtserkennung geprüft. “Man muss sich eigentlich fragen, ob Polizistinnen und Polizisten heutzutage ihr Handwerk nicht mehr beherrschen, denn eigentlich konnte man diese Art von Verbrechen bislang mit gewöhnlichen Polizeimethoden gut bearbeiten”, ist epicenter.works überzeugt. “Natürlich kann man dazu auch Gesichtserkennung einsetzen, aber der gesellschaftliche Schaden für die Freiheits- und Persönlichkeitsrechte der Bürger und Bürgerinnen ist nicht verhältnismäßig und sogar überschießend.” Der Verein verweist auf die hohe Fehlerquote der Software. Das Innenministerium hält entgegen, dass es sich nur um ein Hilfsmittel für die Ermittler handelt und nicht allein aufgrund des Datenabgleichs gehandelt werde. Bislang führte etwa jeder vierte Abgleich zu weiteren konkreten Ermittlungen, die an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden.