Stufenweiser Abschied von strengen Coronaregeln

Lockerungen trotz Impfpflicht. Änderungen beim grünen Pass alarmieren Skiliftbetreiber.
Bregenz, Wien Spätere Sperrstunde, kein 2G im Handel, Erleichterungen beim Tourismus: Die Corona-Maßnahmen werden ab dem 5. Februar gelockert. Das hat die Bundesregierung am Wochenende verkündet. Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) begrüßte die Öffnungsschritte. Liftbetreiber haben unterdessen alle Saisonpassinhaber dazu aufgerufen, sich wegen der kürzeren Gültigkeitsdauer des grünen Passes für Menschen ohne Booster-Impfung noch einmal registrieren zu lassen.
FFP2-Masken bleiben
Ab heute, Montag, endet zunächst der Lockdown für Ungeimpfte. Sie brauchen dann keinen bestimmten Grund mehr, um das Haus zu verlassen. Ab 5. Februar wird die Sperrstunde nach hinten verlegt, und zwar von 22 auf 24 Uhr. Bei Veranstaltungen mit nicht zugewiesenen Sitzplätzen erhöht sich die Kapazität von maximal 25 auf 50 Personen. Vom 12. Februar an fällt die 2G-Regel im Handel. An der FFP2-Maskenpflicht ändert sich aber nichts. In der Gastronomie und im Tourismus wird ab 19. Februar wieder die 3G-Regel eingeführt. Dann können auch nichtgeimpfte oder nichtgenesene Menschen mit einem negativen Test Lokale besuchen. Lockerungen soll es auch an den Schulen geben. Diese werden aber erst noch verkündet.
Der Stufenplan sei mit Blick auf den Höhepunkt der aktuellen Coronawelle erstellt worden, hieß es. Die höchste Anzahl der Neuinfektionen wird für das Ende der ersten Februarwoche erwartet. Am Sonntag lag die Sieben-Tages-Inzidenz laut AGES bei etwa 2504 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner und Woche. In Vorarlberg lag der Wert darüber, nämlich bei 2819. Grundlage der Entscheidungen ist die weiterhin niedrige Belastung der Krankenhäuser. „Diese Zahlen sind stabil und auf einem wirklich berechenbar guten Niveau“, sagte Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP).
Wallner lobt
Landeshauptmann Wallner lobte die Vorgangsweise. „Es geht in die richtige Richtung“, sagte der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz. Es sei höchste Zeit gewesen, in Abstimmung mit Experten auf den milderen Krankheitsverlauf der Omikron-Variante des Virus zu reagieren. Nun müsse die Entwicklung weiter beobachtet und sofern möglich, Lockerungsschritte beschleunigt werden. Die Sperrstunde um 22 Uhr mache keinen Sinn mehr, auch die Anpassungen für die Hotellerie und die Gastronomie seien wichtig, 2G im Handel nicht länger erklärbar. Für Wallner ist wichtig, dass es diese Erleichterung auch für körpernahe Dienstleistungen gibt. „Bisher wurden diese beiden Bereiche immer gleichbehandelt.“
Offen bleibt, wie sich die Öffnungsschritte auf die Bereitschaft zur Impfung auswirken. Die Bundesregierung warb erneut dafür, sich immunisieren zu lassen – zuletzt war die Impfdynamik vor Inkrafttreten der Impfpflicht für Menschen ab 18 Jahren aber deutlich erlahmt. Am Dienstag, den 1. Februar, verfällt zudem bei mehreren hunderttausend Menschen ohne Auffrischungsimpfung der grüne Pass.
Das ruft die Skiliftbetreiber auf den Plan. Sie appellierten am Sonntag an alle Saisonpassinhaber, sich noch einmal registrieren zu lassen. „Skigebiete dürfen aus Datenschutzgründen nicht abspeichern, wie jemand geimpft ist“, sagte Vorarlbergs Seilbahnsprecher Andreas Gapp. Auch wer weiterhin einen gültigen grünen Pass hat, muss sich also registrieren lassen. Dem Anbieter Skidata zufolge könnten ab 1. Februar bis zu 270.000 in Österreich registrierten Skipässen betroffen sein. „Gleichzeitig mit Öffnungsschritten die Gültigkeitsdauer von Zertifikaten zu verkürzen, das ist für mich nicht nachvollziehbar“, kritisierte Gapp.

Auf VN-Anfrage übermittelte das Gesundheitsministerium die Eckpunkte des grünen Passes: Für Menschen, die genesen sind und sich dann zwei Mal impfen haben lassen, gilt das Zertifikat neun Monate (270 Tage) nach dem zweiten Termin. Beim Szenario geimpft – genesen – geimpft ist es sechs Monate (180 Tage) nach der Genesung gültig. Kommt es innerhalb von neun Monaten nach der ersten zur zweiten Impfung, gilt die betroffene Person als zweifach geimpft. Komplizierter wird es bei geimpft – geimpft – genesen. Das Zertifikat der zweifachen Impfung ist sechs Monate nach dem zweiten Termin gültig, das Genesungszertifikat ebenso sechs Monate ab dem positiven PCR-Testergebnis, frühestens ab dem elften Tag. Wenn das Genesungszertifikat aber abgelaufen ist, braucht es eine weitere Impfung, um als „geboostert“ zu gelten. Dreifach Geimpfte haben nach dem dritten Stich einen neun Monate lang gültigen grünen Pass.
Besonderheit bei Johnson&Johnson
Besonderheiten bei der Einreise ergeben sich für Menschen, die mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson geimpft sind. Sie dürfen prinzipiell weiterhin mit nur einer Impfdosis nach Österreich kommen, da die Einreiseverordnung nicht geändert wird. Innerhalb des Landes haben sie aber kein gültiges Impfzertifikat. Sie brauchen eine zweite Dosis eines Vakzins, um dort einen Nachweis im Sinne der 2G-Regel zu haben.