Ungarn und Polen verlieren Streit um Rechtsstaatsmechanismus

Politik / 16.02.2022 • 22:43 Uhr
Der Europäische Gerichtshof erklärte die Regelung für rechtens. Reuters
Der Europäische Gerichtshof erklärte die Regelung für rechtens. Reuters

Luxemburg Der Europäische Gerichtshof hat eine neue Regelung zur Ahndung von Verstößen gegen die Rechtsstaatlichkeit in EU-Ländern für rechtens erklärt. Die Richter in Luxemburg wiesen am Mittwoch Klagen von Ungarn und Polen ab und machten den Weg für die Anwendung des EU-Rechtsstaatsmechanismus frei. Damit dürfen Ländern in einem letzten Schritt EU-Mittel gekürzt werden. Konkret geht es um die „Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit“. Sie soll dafür sorgen, dass Verstöße gegen rechtsstaatliche Prinzipien nicht mehr ungestraft bleiben, wenn dadurch ein Missbrauch von EU-Geldern in einem Land droht. Dann kann die EU-Kommission vorschlagen, die Auszahlung von Mitteln aus dem EU-Haushalt zu kürzen. Ungarn und Polen reagierten empört.