Werbeverbot für ­Abtreibungen fällt

Politik / 09.03.2022 • 22:14 Uhr

Berlin Die deutsche Regierung hat den Weg für die Abschaffung des umstrittenen Paragrafen 219a freigemacht, der die „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ verbietet. Der Paragraf im Strafgesetzbuch soll dem Beschluss vom Mittwoch zufolge aufgehoben werden. Bisher führt er unter anderem dazu, dass Ärzte keine ausführlichen Informationen über Schwangerschaftsabbrüche öffentlich anbieten können, ohne Strafverfolgung befürchten zu müssen. Der Gesetzentwurf von Justizminister Marco Buschmann muss nun von Bundestag und Bundesrat beraten werden. Der FDP-Politiker nannte es im ZDF-„Morgenmagazin“ einen „untragbaren Zustand“, dass das deutsche Recht es Ärztinnen und Ärzten verbiete, sachlich zu informieren.