Landesvolksanwalt wird Anlaufstelle für Whistleblower

Rechtsausschuss verabschiedet Gesetz zu neuer Anlaufstelle für Hinweisgeber.
Schwarzach Die Herausforderungen bleiben vielfältig. Die Auswirkungen der Covid19-Pandemie und der Krieg in der Ukraine würden sich noch auf vielfältigste Art und Weise bemerkbar machen, erläutert Landesvolksanwalt Klaus Feurstein im Tätigkeitsbericht zu seinem ersten Jahr im Amt. Am Mittwochabend wurde er veröffentlicht. Die Aufgabe des Volksanwalts sei es, die Menschen in Vorarlberg bestmöglich zu unterstützen.
Künftig kommt eine weitere hinzu, wie der Rechtsausschuss im Landtag einstimmig beschlossen hat. Der Volksanwalt wird nun auch Anlaufstelle für Whistleblower, also für Hinweisgeber, die trotz möglicher persönlicher Konsequenzen auf Missstände aufmerksam machen. Basis dieser Reglung ist eine EU-Richtlinie, die zum Schutz ebendieser Personen erlassen wurde. Sie verbietet jede Form von Repressalien gegenüber Whistleblowern, muss allerdings auf Bundes- und Landesebene umgesetzt werden. Amnesty International und epicenter.works kritisierten erst am Mittwoch, dass Österreich bei der Umsetzung der Richtline säumig ist. Noch immer liege auf Bundesebene kein Gesetzesentwurf vor.
Vertrauliche Behandlung
Das Land Vorarlberg ist seinen Schritt nun gegangen. In einer vom Ausschuss abgesegneten Regierungsvorlage, die Zustimmung des Landtags gilt somit als sicher, werden die Aufgaben des Volksanwalts um die Meldestelle für Whistleblower erweitert. “Wir sind eh schon knapp dran”, sagt Ausschussvorsitzender Thomas Winsauer (ÖVP). “Aber der Volksanwalt ist ideal für diese Meldestelle.” Bürger würden schon jetzt mit allen möglichen Anliegen zu ihm kommen. Aufgabe Feursteins wird es sein, Hinweise von Whistleblowern entgegenzunehmen, zu prüfen und geeignete Maßnahmen zur Umsetzung der Hinweise zu ergreifen. “Zweck dieser Bestimmungen ist vor allem auch die vertrauliche Behandlung von Hinweisen und der Schutz von Whistleblowern”, gibt Feurstein einen kleinen Ausblick.