Wie man zu seinem 150-Euro-Energiebonus kommt

Ab dieser Woche werden Zuschüsse für die steigenden Energiekosten an vier Millionen Haushalte verschickt.
Wien Rund vier Millionen österreichische Haushalte bekommen in den kommenden Wochen den 150-Euro-Energiekostenausgleich zugeschickt. Es handelt sich um einen einmaligen Zuschuss zur Stromrechnung. Darüber informierten Klima- und Finanzministerium. Mit dem Bonus sollen die drastisch steigenden Energiekosten zum Teil abgefedert werden.
Wann bekomme ich meinen Gutschein?
Bis Ende Mai sollen alle Energiegutscheine verschickt werden. Der Versand ist an den Zeitpunkt der Jahresabrechnung gekoppelt und erfolgt gestaffelt: Pro Woche wird rund eine Million Gutscheine ausgeliefert.
Wie viel steht mir zu?
Pro Haushalt und zahlungsverpflichteter Person kann nur ein Gutschein eingelöst werden, auch wenn es mehrere Hauptwohnsitze gibt. Der Gutschein ist jeweils an einen Haushalt, einen aufrechten Vertrag mit einem Stromlieferanten sowie eine Einkunftshöchstgrenze gebunden. Für weitere Fragen wird eine Servicehotline eingerichtet, sie ist unter der Telefonnummer 050 233 798 erreichbar.
Wie löse ich den Gutschein ein?
Auf der Seite energiekostenausgleich.gv.at können die Gutschein elektronisch eingereicht werden. Am Gutschein befindet sich dazu ein QR Code. Der Gutschein kann aber auch postalisch mittels dem beiliegenden Rücksendekuvert eingelöst werden. Der Gutschein wird nach Überprüfung durch das Ministerium automatisch an den Stromlieferanten übermittelt. Der Stromlieferant ist verpflichtet, die 150 Euro bei der nächsten Jahres- oder Schlussabrechnung automatisch abzuziehen. Die direkte Abgabe des Gutscheins beim Stromlieferanten ist nicht möglich.
Ab welchem Gehalt steht mit der Gutschein nicht zu?
Bei Einpersonenhaushalten dürfen die Bezüge maximal 55.000 Euro, bei Mehrpersonenhaushalten maximal 110.000 Euro pro Jahr betragen.
Das entspricht bei Nichtselbstständigen einem Monatsbruttobezug von circa 5670 Euro brutto und bei Mehrpersonenhaushalten dem Doppelten.
Muss ich etwas tun, wenn ich darauf verzichte?
Der Empfänger verzichtet automatisch auf den Energiekostenausgleich, wenn der Gutschein weder online noch per Post eingelöst wird.
Gibt es Fristen zu beachten?
Rücksendungen nach dem 31. Oktober 2022 werden ausnahmslos nicht mehr berücksichtigt.