Freispruch im Zweifel für Strache in Korruptionsprozess

Richterin sah keinen strafbaren Zusammenhang zwischen Vereinsspende und Asfinag-Posten für Stieglitz
Wien Erstinstanzlicher Sieg für den ehemaligen FPÖ-Chef und Ex-Vizekanzler vor Gericht: Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) hatte Heinz-Christian Strache vorgeworfen, sich von seinem Freund Siegfried Stieglitz bestechen zu lassen, um in den Aufsichtsrat der Autobahngesellschaft Asfinag zu gelangen. Beide Angeklagten hatten sich für unschuldig erklärt. Die Richterin entschied nun im Zweifel zugunsten der Angeklagten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der 53-jährige Ex-Politiker war verdächtigt worden, während der Regierungszeit von ÖVP und FPÖ als Vizekanzler im Gegenzug für Spenden an einen FPÖ-nahen Verein Stieglitz zu dem Aufsichtsratsposten verholfen zu haben. Den Vorwurf der Staatsanwaltschaft sah das Landgericht Wien am Freitag aber als nicht zweifelsfrei erwiesen an. Der Unternehmer habe zugunsten seiner Bestellung zwar “unschön” interveniert. Es sei aber nicht belegt, dass Strache von der Spende des Unternehmers gewusst habe, so die Richterin.
In einem anderen Korruptionsverfahren war Strache 2021 wegen Bestechlichkeit zu 15 Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Er soll dem befreundeten Eigentümer einer Privatklinik zu einer vorteilhaften Gesetzesänderung verholfen haben. Strache hat gegen das Urteil Berufung eingelegt. VN-JUS