Caritas plädiert für Valorisierung von Arbeitslosengeld

Politik / 08.08.2022 • 20:45 Uhr / 3 Minuten Lesezeit
<p class="caption">Oberstes Ziel sei es, die Dauer der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten, heißt es aus dem Arbeitsministerium.<span class="marker"> Foto: APA</span></p>

Oberstes Ziel sei es, die Dauer der Arbeitslosigkeit so kurz wie möglich zu halten, heißt es aus dem Arbeitsministerium. Foto: APA

Michael Landau fordert weitere Maßnahmen gegen Armutsgefährdung.

WieN Die Inflation geht ungebremst weiter, was vor allem für von Armut betroffene Menschen eine massive Zusatzbelastung bedeutet. Caritas-Präsident Michael Landau forderte daher in der “ZiB2” unter anderem eine Valorisierung des Arbeitslosengeldes, also die Anpassung an die Teuerungsrate. Arbeiterkammer und Sozialorganisationen begrüßen den Vorstoß, das Arbeitsministerium winkt auf VN-Nachfrage ab.

“Oberstes Ziel bleibt es, Beschäftigungsaufnahmen zu fördern und die Dauer der Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten. Eine bloße Valorisierung des Tagsatzes wäre nicht zielführend. Außerdem ist die Wechselwirkung mit weiteren Sozialleistungen zu beachten”, heißt es aus dem Büro von Arbeitsminister Martin Kocher.

Das Arbeitslosengeld und die Notstandshilfe seien im Rahmen der Nettoersatzrate vom letzten Einkommen abhängig und damit über die Berücksichtigung der Inflation bei den Lohnverhandlungen automatisch valorisiert, heißt es weiter aus dem Ministerium. Eine Anpassung der Berechnungslogik könne nur im Rahmen einer breiteren Reform, wie sie derzeit koalitionsintern diskutiert wird, stattfinden, wobei konkrete Details noch offen seien.

Arbeiterkammerpräsidentin Renate Anderl kritisierte bereits im Juli, dass weder das “ohnehin geringe Arbeitslosengeld noch die Notstandshilfe valorisiert werden”. Arbeitsuchende seien angesichts der enormen Teuerung derzeit besonders armutsgefährdet. Sie forderte eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes auf 70 Prozent des letzten Einkommens.

Es sei nicht nachvollziehbar, warum das Arbeitslosengeld durch die Inflation an Wert verlieren bzw. generell Sozialleistungen weniger werden sollten, weil keine Anpassung an die Inflationsentwicklung erfolgt, sagt auch Michael Diettrich von der Vorarlberger Armutskonferenz den VN. Landau appelliert für Solidarität und Teilen: “Es ist genug für alle da, aber nicht für jedermanns Gier.”

Valorisierung der Sozialleistungen in Begutachtung

Bereits Mitte Juli verkündete Sozialminister Johannes Rauch (Grüne), dass ab 2023 Familienbeihilfe, Kinderabsetzbetrag, Kinderbetreuungsgeld, Studienbeihilfe oder Krankengeld jährlich an die Teuerung angepasst werden sollen. Die Anpassung wird also – analog zu den Pensionen – jährlich festgelegt. Bis 2026 werden laut Rauch dafür rund vier Milliarden Euro an zusätzlichen Kosten veranschlagt.

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