Das müssen Sie vor der Wahl wissen

Wahlberechtigte, Wahllokale, Wahlvorgang: Die wichtigsten Informationen zur Stimmabgabe bei der Bundespräsidentenwahl.
Schwarzach 275.202 Vorarlbergerinnen und Vorarlberger sind am Sonntag aufgerufen, den künftigen Bundespräsidenten zu wählen. Österreichweit sind es insgesamt 6,36 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die entscheiden können, wer in den kommenden Jahren ihr Staatsoberhaupt sein wird. Die Wahlinformationen im Überblick.

Bin ich wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind all jene, welche die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen und die ihren 16. Geburtstag spätestens am 9. Oktober 2022 feiern werden.
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Wen kann ich wählen?
Sie haben die Wahl zwischen sieben Kandidaten, einer davon ist Amtsinhaber Alexander van der Bellen. Er wird von Walter Rosenkranz (FPÖ), Bierpartei-Gründer Dominik Wlazny, MFG-Chef Michael Brunner, Rechtsanwalt Tassilo Valentin, Ex-BZÖ-Politiker Gerald Grosz und GEA-Chef Heinrich Staudinger herausgefordert.

Wo kann ich wählen?
Die Gemeinden haben Wahllokale und Wahlzeiten für die Bundespräsidentenwahl festgelegt. Die Öffnungszeiten unterscheiden sich je nach Standort. Fest steht, dass die letzten Wahllokale – wie auch bei vergangenen Wahlen – um 13 Uhr schließen. Welches Wahllokal das richtige ist, hängt vom Sprengel ab. In Göfis deckt etwa der Kindergarten Hofen Sprengel 2 ab. Das Wahllokal hat von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Im Gemeindeamt in Warth haben die Bürgerinnen und Bürger weniger Zeit, nämlich zwischen 7.30 und 10.30. Im Gemeindeamt in Dünserberg kann nur für zwei Stunden gewählt werden, nämlich zwischen 9 und 11 Uhr. In der Volksschule Gütle in Dornbirn öffnen die Türen für die Wählerinnen und Wähler zwischen 8 und 11 Uhr, im Kindergarten Rohrbach hingegen zwischen 8 und 13 Uhr. In Hard gibt es in allen Wahllokalen die Möglichkeit zur Stimmabgabe zwischen 8 und 13 Uhr. Im Mehrzweckgebäude Bartholomähberg kann man zwischen 7 und 12 Uhr seine Stimme abgeben. Wer eine Wahlkarte hat, kann diese in jedem Wahllokal abgeben.

Was brauche ich zum Wählen?
Wer im Wahllokal wählen möchte, muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. „Besitzt die Wählerin oder der Wähler keine Urkunde bzw. amtliche Bescheinigung, so ist sie oder er dennoch zur Stimmabgabe zuzulassen, wenn sie oder er der Mehrheit der Mitglieder der Wahlbehörde persönlich bekannt ist und kein Einspruch erhoben wird“, heißt es im Wahlleitfaden des Innenministeriums für die Gemeinden. Die amtliche Wahlinformation oder der Meldezettel sind keine tauglichen Urkunden für eine gesetzeskonforme Identitätsfeststellung vor der Stimmabgabe.

Wann ist meine Stimme gültig?
Der Wählerwille muss klar erkennbar sein. Am besten ist es, dazu ein Kreuz in den Kreis neben dem gewünschten Kandidatennamen zu setzen. Es geht auch ein Haken oder ein Strich. Wählerinnen und Wähler können den Namen selbst auch unterstreichen oder alle anderen Kandidatennamen durchstreichen. Wer versehentlich den falschen Kandidaten ankreuzt, hat die Möglichkeit, um einen neuen Stimmzettel zu bitten. Die Wählerin oder der Wähler hat den falsch ausgefüllten Stimmzettel zu vernichten.