So dramatisch war die Situation auf den Covid-Intensivstationen Ende 2021

Im November 2021 drohte laut Gesundheitsministerium, dass „eine routinemäßige Versorgung von Notfällen nicht mehr flächendeckend gewährleistet wird“.
Wien Als der damalige Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) Mitte November 2021 den sogenannten „Lockdown für Ungeimpfte“ – also strenge Ausgangsbeschränkungen für nicht gegen Covid-19 immunisierte Personen – verordnete, begründete das die Bundesregierung primär mit der Situation in den Spitälern. Damals zeichneten die Zahlen sowie die Aussagen von Medizinerinnen und Medizinern schon ein düsteres Bild von der Situation auf den Covid-Intensivstationen. Wie dramatisch die Situation aber tatsächlich war, zeigen nun Dokumente, die das Gesundheitsministerium bisher geheim gehalten hatte. Sie liegen den VN vor.
Nach einer Bescheidbeschwerde der Vorarlberger Nachrichten entschied das Bundesverwaltungsgericht zuletzt, dass die „fachlichen Begründungen“ für diverse Covid-Verordnungen an Medien zu übermitteln sind. Diese wurden für die Prüfungsverfahren vor dem Verfassungsgerichtshof herangezogen, der die Maßnahmen Ende 2021 zu größten Teilen für rechtskonform erklärte – unter anderem eben wegen der ausgearbeiteten Dokumente.
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So schreibt der Krisenstab im Ministerium in der Begründung für die 5. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung, „dass in mehreren Bundesländern zunehmend das Elektiv-Programm eingeschränkt wird und nicht zeitkritische Operationen verschoben werden“. Beim Elektiv-Programm handelt es sich um die Abwicklung planbarer Eingriffe und Behandlungen. Außerdem müsse „eine sehr angespannte personelle Situation festgestellt werden“. Das war am 13. November 2021, damit wurde bei Ausgangsbeschränkungen erstmals zwischen Geimpften und Ungeimpften unterschieden.
Dauerbelastung von 50 bis 60 Prozent
Eine Woche später, am 19. November, hörte sich das noch einmal anders an. In der Begründung zur 5. Covid-19-Notmaßnahmenverordnung stellt das Gesundheitsministerium „aufgrund von Quarantänen, Pfleger:innen, die sich mit SARS-CoV-2 angesteckt haben, Überarbeitung, massiver Dauerbelastung und anderer Gründe“ eine „sehr angespannte personelle Situation“ in den Spitälern fest: „Auch mit Blick auf das Arbeitszeitgesetz ist die momentane Überlastung des medizinischen Personals nicht mehr zu ignorieren.“ Also wurde ein allgemeiner Lockdown, sowohl für Ungeimpfte als auch für Geimpfte, verhängt: In einem großen Teil der Studien hätte sich nämlich „ein maßgeblicher Einfluss von Social-Distancing-Maßnahmen wie Lockdowns auf die Reproduktions- und Fallzahlen“ gezeigt.
Hinzu kommt, dass laut des Dokuments außerhalb einer Pandemie „akute Ereignisse und Unfälle etwa 50 bis 60 Prozent des Intensivbettenbelages ausmachen und daher nicht vermieden werden können“. Angesichts dessen wurde eine Intensivbettenbelegung mit 33 Prozent Covid-Patienten als kritischer Schwellenwert definiert. Dass dieser erreicht wird, wurde für Vorarlberg damals mit einer 84-prozentigen Wahrscheinlichkeit prognostiziert; das Erreichen einer 50-prozentigen Belegung mit Covid-Erkrankten sogar mit 50 Prozent Wahrscheinlichkeit. Nur Oberösterreich wurde vom Prognosekonsortium eine noch schlechtere Ausgangsposition zugeschrieben.
„Personalintensiver Betreuungsaufwand“
Ganz allgemein galt: „Bei noch höherer Auslastung [von Intensivstationen] mit COVID-19-Patient:innen können Situationen eintreten, bei denen eine routinemäßige Versorgung von Notfällen nicht mehr flächendeckend gewährleistet wird.“ Es ist dies ein Satz, der sich auch in den Begründungen für die weiteren Verordnungen immer weiter findet, denn: „COVID-19-Patient:innen mit schweren Verläufen erfordern – aufgrund des Erkrankungsbilds an sich und der damit verbundenen besonderen Hygienemaßnahmen – einen wesentlich personalintensiveren Betreuungsaufwand.“

Also wurden Maßnahmen wie der „Lockdown für Ungeimpfte“ gewählt: „Es kann angenommen werden, dass das gesamtgesellschaftliche Gefährdungspotenzial von immunisierten Personen mit dem von nicht-immunisierten Personen nicht vergleichbar ist.“ Unter anderem mit Bezug auf eine Studie aus Deutschland kam das Gesundheitsministerium auch noch im Dezember 2021 zum Schluss: „Ungeimpfte Personen sind die Haupttreiber der vierten Infektionswelle, sodass Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen für nicht-immunisierte Personen erforderlich und auch angemessen sind. Ohne diese zielgerichteten Maßnahmen wäre eine Eingrenzung des Infektionsgeschehens und eine Sicherstellung der (intensiv-)medizinischen Versorgung nicht mehr sichergestellt.“
Und damit wäre nach Ansicht des Gesundheitsministeriums ein allgemeiner Lockdown wieder notwendig geworden. Bekanntermaßen kam es dazu aber nicht mehr. Vielleicht auch weil „bei der Einführung der Maßnahmen auch negative psychologische, wirtschaftliche und emotionale Auswirkungen auf die Bevölkerung bedacht werden“ müssen. Auch das schrieb der Krisenstab.
Die Vorarlberger Nachrichten stellen folgende „fachlichen Begründungen“ zum Download bereit: Jene zum „Lockdown für Ungeimpfte“ ab dem 15. November 2021 hier bzw. hier und jene zum allgemeinen Lockdown ab dem 22. November 2021 hier.
Die VN halten fest, dass der Verfassungsgerichtshof unter anderem aufgrund dieser ausgearbeiteten „fachlichen Begründungen“ entschied, dass der „Lockdown für Ungeimpfte“ und die allgemeinen Ausgangsbeschränkungen Ende 2021 zu größten Teilen rechtskonform waren.