Menschen mit Behinderung und Gemeinden: Noch ein langer Weg

15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bund gibt es auch in Vorarlberg noch viel zu tun.
Feldkirch Am 12. Oktober 2023 versammelten sich zahlreiche Menschen zur sechsten öffentlichen Sitzung des Vorarlberger Monitoring-Ausschusses (VMA) im Saal der Arbeiterkammer Feldkirch. Unter dem Titel „Inklusion in den Vorarlberger Gemeinden“ diskutierten Selbstvertreter mit Vertretern der Politik und Sachexperten über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Vorarlberg.


Christine Steger, Behindertenanwältin der Republik, sprach die mangelnde Umsetzung der Konvention durch Bund, Länder und Gemeinden an. Sie hob hervor, dass Inklusion ein Grundrecht und nicht nur ein Konzept ist. Gerade die Gemeinden würden in der Materie über einen großen Spielraum verfügen. Die anwesenden Bürgermeister und Gemeinderätinnen, darunter Landesrätin Martina Rüscher und die Bürgermeister Andi Haid (Mittelberg) und Kurt Fischer (Lustenau), diskutierten auf dem Podium über relevante Themen. Im Publikum waren auch Landtagsabgeordnete aller Fraktionen vertreten.
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Im Mittelpunkt standen die Anliegen der Selbstvertreter, welche die barrierefreie Gestaltung des öffentlichen Raums und die Gemeinde als zentrale Informationsdrehscheibe für Menschen mit Behinderungen betonten. Die Themen reichten von der Bereitstellung barrierefreier WC-Anlagen, Trinkwasserbrunnen und Behindertenparkplätzen bis zur Sensibilisierung gemeindeeigener Vereine für die Mitgliedschaft von Menschen mit Behinderungen.


Während der Diskussionsrunden wurde auch das Fehlen notwendiger Flexibilität angesprochen, um rasch und unbürokratisch helfen zu können. Die Sorgen pflegender Angehöriger und das Gefühl des „Allein gelassen Seins“ fanden ebenfalls Erwähnung. 15 Jahre nach der Ratifizierung der UN-Behindertenkonvention durch den Bund gebe es auch in Vorarlberg noch viel zu tun, lässt auch Landesvolksanwalt Klaus Feurstein durchblicken.
