„Idee ist, Asylwerber arbeiten zu lassen“

Politik / 11.11.2023 • 14:00 Uhr
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber ist begrenzt: Als Klassiker gilt die Tätigkeit als Erntehelfer. <span class="copyright">Foto: APA</span>
Der Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber ist begrenzt: Als Klassiker gilt die Tätigkeit als Erntehelfer. Foto: APA

Für eine Pflicht zu gemeinnützigen Tätigkeiten sieht der Rechtsexperte Andreas Müller jedoch wenig Spielraum.

SCHWARZACH. Der „Vorarlberg Kodex“, den die Ländle-ÖVP Anfang November angekündigt hat, sorgt für Schlagzeilen: Dafür, dass Asylwerber kostenlose Deutschkurse erhalten, sollen sie zu gemeinnützigen Tätigkeiten bei Gemeinden und Vereinen verpflichtet werden können. Ganz neu ist das nicht: Bereits im Frühherbst haben sich Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und die Flüchtlingsreferenten der Länder für eine solche Arbeitspflicht ausgesprochen. Details sind offen. Kein Wunder.

Andreas Müller (46), ein gebürtiger Lustenauer, ist Professor an der Uni Basel. Unter anderem für Asyl- und Menschenrechte. Im Gespräch mit den VN erklärt er, dass die Hürden für eine solche Pflicht „grundsätzlich sehr groß“ seien: Asylwerbern könne nicht einfach angeschafft werden, was einem gefällt.

Verbot der Zwangsarbeit

Konkret gibt es laut Müller zwei Hürden: „Zum einen ist das das in der Europäischen Menschenrechtskonvention und in den Grundrechten der EU verankerte Verbot der Zwangsarbeit. Das bedeutet, dass man niemanden dazu verpflichten darf, zum Beispiel von Montag bis Freitag jeden Tag fünf Stunden im Bauhof einer Gemeinde zu arbeiten.“ Zum anderen sei da die Aufnahmerichtlinie der EU: „Sie steht der Vorstellung entgegen, dass man beliebig Leistungen kürzen kann, wenn sich ein Asylwerber an etwas nicht hält, was man von ihm erwartet.“

Andreas Müller, gebürtiger Lustenauer, der an der Uni Basel lehrt: Heikel wird es, wenn man zu Sanktionen schreiten möchte. <span class="copyright">Foto: Uni Basel</span>
Andreas Müller, gebürtiger Lustenauer, der an der Uni Basel lehrt: Heikel wird es, wenn man zu Sanktionen schreiten möchte. Foto: Uni Basel

Diese Richtlinie schreibt vor, dass Asylwerbern, die nichts haben, Mindestleistungen gewährt werden. In Österreich erfolgt das im Wesentlichen durch die Grundversorgung. Kürzungen sind nur in bestimmten Fällen möglich, die in einem eigenen Artikel angeführt sind. Zum Beispiel bei gewalttätigem Verhalten. Einfach so erweitern kann man diese Gründe nicht. Wenn man ebensolche wegen einer Verweigerung einer Tätigkeit haben möchte, müsste man die Richtlinie ändern. „Und das geht nur gemeinsam auf europäischer Ebene“, so Müller.

Eigentliche Idee: Zugang zum Arbeitsmarkt

Dem Geist der Aufnahmerichtlinie würde aber ohnehin etwas anderes entsprechen. Müller erwähnt Artikel 15 und sagt: „Er verweist auf die eigentliche Idee: Asylwerbern ist nach spätestens neun Monaten Zugang zum regulären Arbeitsmarkt zu gewähren. Die Mitgliedsstaaten, also auch Österreich, haben dafür Sorge zu tragen. Die Idee ist, dass Asylwerber so zu einer Beschäftigung und einem Gehalt kommen.“ Dann könnte man auch die Grundversorgung streichen. 

Laut Müller könnte man auch sagen: „Wenn Sie schneller Deutsch lernen, bekommen Sie schneller Zugang zum Arbeitsmarkt." <span class="copyright">Foto: APA</span><p class="caption"></p><p class="caption"></p>
Laut Müller könnte man auch sagen: „Wenn Sie schneller Deutsch lernen, bekommen Sie schneller Zugang zum Arbeitsmarkt." Foto: APA

In Österreich haben Asylwerber nach drei Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt. Aber nur sehr eingeschränkt. Als Klassiker gilt Erntehilfe. Im Übrigen ist es nicht so, dass noch keine gemeinnützigen Dienste vorgesehen sind. Laut Grundversorgungsgesetz können die Leute etwa – „mit ihrem Einverständnis“ und gegen einen „Anerkennungsbeitrag“ – „für gemeinnützige Hilfstätigkeiten für Bund, Land, Gemeinde und Gemeindeverbände (z. B. Landschaftspflege und -gestaltung, Betreuung von Park- und Sportanlagen, Unterstützung in der Administration) herangezogen werden“.

Allenfalls möglich: “Light-Version”

Alles in allem gibt es Spielräume, aber eben begrenzte. Müller: „Wenn man das alles ernst nimmt, könnte man zu einer ‚Light-Version‘ schreiten und mit einem Asylwerber gewisse Vereinbarungen treffen.“ Zum Beispiel, dass er sich im gesellschaftlichen Leben einbringt und bei Vereinen engagiert oder auch gewisse Arbeitsleistungen gegen Gegenleistung erbringt. Stattdessen könnte man aber auch sagen: „Wenn Sie schneller Deutsch lernen, bekommen Sie schneller Zugang zum Arbeitsmarkt. Wenn nicht, dann bleibt es bei der Grundversorgung.“ Heikel werde es in jedem Fall, wenn man zu Sanktionszwecken unter die EU-rechtlich vorgeschriebenen Mindestleistungen gehen möchte, so Müller: „Das muss einem klar sein.“