Die Staatsanwaltschaft darf gegen Christoph Thoma ermitteln

Politik / 31.01.2024 • 15:50 Uhr
Christoph Thoma sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. <span class="copyright">VN/Paulitsch</span>
Christoph Thoma sieht sich mit schweren Vorwürfen konfrontiert. VN/Paulitsch

Landtag beschloss einstimmig die Aufhebung der Immunität von ÖVP-Landtagsmandatar und Wirtschaftsbunddirektor Christoph Thoma.

Bregenz Jetzt ist es fix: Die Staatsanwaltschaft kann die Vorwürfe gegen den ÖVP-Landtagsabgeordneten Christoph Thoma untersuchen. Der Landtag beschloss am Mittwoch einstimmig, die parlamentarische Immunität Thomas aufzuheben. Große Diskussionen gingen dem nicht voraus – es gab keine Wortmeldung. Da Thoma selbst für die Aufhebung war, folgten die Abgeordneten seinem Wunsch. Damit könne man alles untersuchen, betonte Thoma bereits als klar war, dass die Staatsanwaltschaft die Aufhebung wünschte.

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Hintergrund des Beschlusses ist eine anonyme Anzeige gegen Thoma. Er soll über längere Zeit in einer Schule Druck auf Lehrerinnen ausgeübt haben. Thoma soll dabei mit seinen Funktionen gedroht haben.

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Thoma bestreitet alle Vorwürfe. Er spricht von einer politisch motivierten Anzeige. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe jetzt also. Der Landtag ebnete dafür den Weg. Thoma selbst stimmte nicht mit. Er fehlte an diesem Tag krankheitsbedingt.

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