Strafe gegen Klimaaktivistin aufgehoben: BH geht in Revision

Das nächste Kapitel im Zwist zwischen den Klimaaktivisten und der Behörde hat begonnen.
Bregenz Der Clinch zwischen den Klimaaktivisten von Extinction Rebellion, der Polizei und der Bezirkshauptmannschaft Bregenz geht weiter. Mittendrin ist zudem das Landesverwaltungsgericht. Dort war nämlich am 3. Oktober 2023 verhandelt worden. Das Urteil folgte im Dezember. Die Strafe gegen die Aktivistin Marina Hagen-Canaval wurde aufgehoben. Doch dagegen ging die BH nun in Revision und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof.

Der Ursprung des Hickhacks liegt in einem Protest: Am 14. Dezember 2022 hatten Aktivisten der Organisation Extinction Rebellion während einer Sitzung auf der Zuschauertribüne des Vorarlberger Landtags protestiert. Sie rollten ein Banner aus und wollten eine Ansprache halten. Doch dazu kam es nicht. Bundespolizisten brachten die Protestierenden aus dem Saal.
Beweislage nicht ausreichend
Hagen-Canaval war vorgeworfen worden, dass sie die Versammlungsleiterin gewesen sei und den Protest deshalb hätte anmelden müssen. Doch vor dem Landesverwaltungsgericht reichten die Beweise nicht aus. Die Aktivisten stören sich außerdem daran, dass bei allen anderen Protestierenden die Beschwerden sofort eingestellt worden seien.
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„Stoppt endlich die Tunnelspinne, dann sind diese ganzen Proteste und Gerichtsverfahren nicht mehr nötig“, kommentierte Hagen-Canaval die Revision. Sie kritisierte die Landesregierung: „Statt eine politische Antwort auf die berechtigte Kritik zu diesem zerstörerischen, fossilen Projekt zu geben, schiebt die Regierung die Verantwortung lieber auf Polizei und Gerichte ab.“
Nächstes Kapitel in langer Geschichte
Für viele Verwaltungsverfahren von Extinction Rebellion oder auch der Letzten Generation habe die Revision große Bedeutung. Die Aktivisten werfen der Exekutive vor, sie würde versuchen, Klimaprotestierenden aktiv die Veranstalterschaft zuzuschreiben. „Mit der Konsequenz, dass die Strafen doppelt so hoch angesetzt werden, bis zu 1440 Euro sind möglich.“

Es ist das nächste Kapitel in einer immer länger werdenden Geschichte. Erst im Dezember hatte das Landesverwaltungsgericht nämlich eine Maßnahmenbeschwerde der Aktivisten abgewiesen. Die hatten sich über die Vorgehensweise der Polizei bei einem Protest vor dem Landhaus im vergangenen Sommer aufgeregt. Die Revision jetzt dürfte nicht das Ende des Zwists bleiben.