Runde zwei im Datenschutz-Prozess gegen Apple in Feldkirch

Politik / 01.03.2024 • 18:06 Uhr
Interview mit Datenschtützer Christian Wirthensohn über Datenschutz und öffentliche Daten
Christian Wirthensohn zog gegen Apple vors Landesgericht. VN/Paulitsch

Daten-Auskunft wird am Landesgericht verhandelt.

Darum geht’s:

  • Apple muss erklären, was mit den gesammelten Daten passiert.
  • Apple hat eine umfangreiche und komplizierte Excel-Tabelle als Antwort gegeben.
  • Das Gericht muss entscheiden, ob diese Auskunft ausreichend ist.

Feldkirch Weit über eine Milliarde Menschen auf der Welt besitzen ein iPhone. Allein im Jahr 2022 verkaufte Apple 60 Millionen Stück iPads. Apple ist überall. Und Apple weiß, was auf diesen Geräten geschieht. Jeder Klick wird registriert – davon zeugen Excel-Listen, die am Freitag am Landesgericht Feldkirch in einem Zivilprozess des Dornbirner Datenschutzanwalts Christian Wirthensohn gegen Apple besprochen wurden. Die Fragen: Was weiß Apple über seine Nutzer, wie werden die Daten verwendet und was muss Apple seinen Nutzern darüber sagen?

Auskunft gesetzeskonform?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist da eigentlich relativ klar: Konzerne müssen erklären, wofür Daten verwendet werden, die sie sammeln. Wirthensohn wollte von Apple wissen, was mit seinen Daten geschieht – und erhielt als Antwort eine umfangreiche und komplizierte Excel-Tabelle. Auf der Webseite stellt der Konzern eine Anleitung zur Verfügung, wie diese Tabellen gelesen werden können und eine Erklärung, wie die Daten grundsätzlich verwendet werden. Wirthensohn wollte wissen, was konkret mit seinen Daten geschieht. Das Gericht muss jetzt entscheiden, ob die Auskunft ausreicht, die Apple erteilt hat.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.

Wirthensohn sitzt in diesem Prozess einem Vertreter der Anwaltskanzlei Baker McKenzie gegenüber. Aus der einfachen Frage: “Was geschieht mit meinen Daten?” ist ein juristischer Kampf mit Schwert und Schild geworden. Das Schwert geschmiedet aus Paragrafen, das Schild aus Höchstgerichtsurteilen. Die Richterin hat einen Sachverständigen mitgebracht, der einen Weg durch den Paragrafendschungel schlagen soll. Es ist nicht der erste Verhandlungstag, auch nicht der letzte, am 22. Mai wird die Verhandlung fortgesetzt.

Und das, obwohl schon kurz nach Beginn der freitäglichen Verhandlung die Richterin mit Blick auf die umfangreiche und kaum zu entziffernde Excel-Tabelle feststellt: “Das ist sicher keine Auskunft, die der DSGVO entspricht.” Der Sachverständige rechnet vor: In einer Excel-Tabelle ist für jeden Klick eine Zeile mit 60 Spalten angelegt worden, in denen festgehalten wird, was, wann und wo geklickt wurde. “Bei mehr als 4000 Zeilen sind das über 240.000 Felder.” Der Apple-Vertreter ist trotzdem überzeugt: Seine Mandantin würde gesetzeskonform Auskunft erteilen.

Spitzfindigkeiten

Weiß Apple eigentlich, wie die einzelnen Daten der Nutzer verarbeitet werden? Der Anwalt des Konzerns betonte, dass detaillierte Informationen über die konkrete Verwendung der jeweiligen Personendaten gar nicht vorhanden seien. Für den Sachverständigen durchaus plausibel: Die Datenberge wären viel zu groß und Speicher sei teuer. Wirthensohn sagte: Okay, wenn Apple gar nichts darüber weiß, zieht er diesen Punkt der Klage zurück. Also: Hat Apple gar keine Informationen dazu? Der gegnerische Anwalt wollte sich nicht darauf festlegen, er blieb beim Satz: keine detaillierten Aufzeichnungen. Die Duellanten kämpften nicht nur mit Paragrafen und Urteilen, auch semantische Spitzfindigkeiten sind eine beliebte Waffe der Anwälte.

Im Mai sitzen sie sich erneut gegenüber. Bis klar ist, ob Apples Auskunft wirklich genügt, oder der Konzern sich die Fragen doch genauer anschauen muss, wird aber noch viel Zeit vergehen. Am Freitag in Feldkirch war die Richterin schon überzeugt: Das werden am Ende höhere Instanzen entscheiden.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.