Gebührenbefreiung: Was es beim Immobilienkauf jetzt zu beachten gilt

Politik / 17.03.2024 • 08:00 Uhr
Gebührenbefreiung: Was es beim Immobilienkauf jetzt zu beachten gilt
Vorsicht bei der Unterzeichnung des Kaufvertrags: Lieber noch etwas warten. VN

Die Grundbuch-Eintragungsgebühr soll fallen. Doch nicht für jeden Wohnungskauf.

Schwarzach Manche Gebühren sind schwer zu verstehen. Etwa die Gebühr für die Eintragung ins Grundbuch. 1,1 Prozent des Kaufpreises werden dafür verlangt – obwohl sich die Arbeit mit dem Kaufpreis nicht ändert. Selbiges gilt für ein Pfandrecht einer Bank für einen Kredit zum Beispiel. Dafür fallen noch einmal 1,2 Prozent der Pfandhöhe an. Die Politik möchte diese Gebühr zwar nicht komplett abschaffen, allerdings befristet für zwei Jahre. Bei aktuellen Immobiliengeschäften ist aber Vorsicht geboten. Denn die Abschaffung gilt nicht ab sofort.

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Denn die Gebührenbefreiung soll ab 1. April in Kraft treten – also am Ostermontag. Käuferinnen und Käufer müssen die Gebühren also dann nicht mehr bezahlen, wenn der tatsächliche Kaufvertrag ab 1. April unterzeichnet wird, erklärt ein Sprecher des Finanzministeriums. Wer in den kommenden zwei Wochen einen Kaufvertrag unterschreibt, muss die Gebühren also noch bezahlen. Mit dem Antrag auf Eintragung ins Grundbuch muss man allerdings noch länger warten. Denn der Antrag darf frühestens am 1. Juli einlangen. Geschieht dies davor, schaut man ebenfalls durch die Finger. Also: Kaufvertrag ab 1. April, ins Grundbuch aber erst drei Monate später. Dann klappt es mit der Gebührenbefreiung. Sie ist zeitlich befristet und gilt bis 30. Juni 2026. Für Käufe danach muss wieder eine Gebühr bezahlt werden.

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Die Gebührenbefreiung gilt beim Erwerb von Wohneigentum bis zu 500.000 Euro, für den Betrag darüber nicht. Ab einem Kaufpreis von zwei Millionen Euro entfällt sie komplett. Und: Sie gilt nur, wenn in der neuen Wohnung oder im neuen Haus ein Hauptwohnsitz gemeldet wird.

Das neue Gesetz soll in der kommenden Woche im Nationalrat beschlossen werden. Finanzminister Magnus Brunner ist erfreut: “Das Baupaket der Bundesregierung verfolgt mehrere Ziele. Neben der Unterstützung der Baukonjunktur soll damit mehr und erschwinglicher Wohnraum geschaffen werden. In Zeiten gestiegener Zinsen und hoher Baukosten sorgen wir durch die Abschaffung der Nebengebühren für eine Entlastung von bis zu 11.500 Euro.”

Ein weiterer Teil des Baupakets ist der Zuschuss für die Wohnbauförderung. Damit soll den Bundesländern ermöglicht werden, eine Wohnbauförderung mit einem Zins von 1,5 Prozent anzubieten. Vorarlberg dürfte davon kaum profitieren, schließlich zahlen Bürgerinnen und Bürger hierzulande 1,25 Prozent Zins für die Wohnbauförderung.

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Das neue Modell sieht so aus, dass sich die Länder weiterhin bei der Bundesfinanzierungsagentur Geld leihen können. Liegt der Zins für dieses Darlehen über 1,5 Prozent, wird die Differenz von der Bundesregierung ausgeglichen, damit die Länder das Geld mit einem Zins von 1,5 Prozent als Wohnbauförderung weitergeben können. Jedes Bundesland darf nur bis zu einem Höchstbetrag Geld von der Finanzierungsagentur ausleihen. Für die Wohnbauförderung kann dieser Betrag um 500 Millionen Euro erhöht werden, anteilsmäßig auf die Bundesländer verteilt. Für Vorarlberg wären es rund 22 Millionen Euro. Vorausgesetzt eben, Vorarlberg benötigt zusätzliches Geld für die Wohnbauförderung. Diese Maßnahme ist vorerst bis Ende der Finanzausgleichsperiode, also bis Ende 2028 befristet, da die Bundesregierung davon ausgeht, dass bis dahin die Zinsen wieder gesunken sind.

Beide Maßnahmen sind bereits im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen worden und stehen in der kommenden Woche auf der Tagesordnung der Nationalratssitzung. Der größte Brocken – die Milliarde für den gemeinnützigen Wohnbau – hat es noch nicht in den Finanzausschuss geschafft. Auch sie soll aber kommende Woche beschlossen werden.