Neues Tempo 30 auf Landesstraßen für Bürgermeister “kein Anlass zur Euphorie”

Die Koalition im Bund ist sich einig: Auf Landesstraßen soll es möglich werden, partiell 30 Kilometer pro Stunde als Höchstgeschwindigkeit zu verordnen.
Wien, Bregenz Ein Punkt ist dem Land wichtig zu erwähnen. In ihrer Stellungnahme zur Novelle der Straßenverkehrsordnung fordert Landesstatthalterin Barbara Schöbi-Fink eine Klarstellung ein: “Im Hinblick auf die zahlreichen unrichtigen Medienberichterstattungen und die damit geschürten Erwartungen der Gemeinden.”
Denn Gemeinden werden auch in Zukunft nicht einfach so Tempo 30 auf Landesstraßen in ihrem Ortsgebiet verordnen können. Also ist das geplante Gesetz – so ergibt es sich zumindest aus einem VN-Rundruf – für einige Bürgermeister nur ein erster Schritt.
Unter Tempo 50 soll möglich werden
Was aber plant die türkis-grüne Koalition auf Bundesebene genau? Künftig soll es möglich sein, dass die Bezirkshauptmannschaft “in Bereichen mit besonderem Schutzbedürfnis” auf Landesstraßen im Ortsgebiet eine niedrigere Höchstgeschwindigkeit verordnet. Dort gilt aktuell ja pauschal Tempo 50; in Zukunft soll es zum Beispiel neben und vor Schulen, Krankenhäusern oder Freizeiteinrichtungen etwa auch Tempo 30 geben können. Einzige Einschränkung: Die Maßnahme muss “zur Erhöhung der Verkehrssicherheit insbesondere von Fußgängern oder Radfahrern geeignet” sein.

Rainer Siegele freut sich über diese Änderung, die bald im Parlament beschlossen werden soll. Er war einer der hunderten Bürgermeister, die sich an der Initiative des Verkehrsclubs Österreich für Tempo 30 auf Landesstraßen beteiligten. Also soll das auch bald bei ihm im Ort, in Mäder, umgesetzt werden: “Wenn das Gesetz so kommt, dass wir vor Schulen und Altersheimen Tempo 30 machen können, ist das super.”
Mit der Beschränkung auf kritische Zonen könne er gut leben. Er erhoffe sich aber, dass eine Umsetzung nicht zu bürokratisch möglich wird. In eine ähnliche Kerbe schlägt Florian Kasseroler, Nenzinger Bürgermeister, im VN-Gespräch: “Eine Temporeduktion an neuralgischen Stellen ist absolut sinnvoll. Aber ich hoffe, dass es durch die neuen Rahmenbedingungen einfacher wird.”

Genau darin liegt aber der Knackpunkt. Zum einen, weil künftig festgehalten werden muss, inwiefern die Temporeduktion geeignet ist, für sichereren Verkehr zu sorgen – also etwa belegt durch Statistiken über das Verkehrsaufkommen. Nur spezielle Gutachten braucht es nicht mehr. Und zum anderen, weil weiter der Bezirk dafür zuständig ist, die Geschwindigkeit zu verordnen. Ob das so schlau ist, fragt sich Lukas Greussing: “Am liebsten wäre mir, wir könnten es einfach selbst verordnen. Die BH hat, legitimerweise, oft eine andere Wahrnehmung und einen anderen Horizont als wir vor Ort”, sagt der Bürgermeister von Möggers den VN.
Und: “Wir hoffen dann einfach darauf, dass unsere Messungen tatsächlich goutiert werden. Weil eine Erleichterung rund um das Gemeindehaus wäre bei uns sehr sinnvoll.”
Kurt Fischer: “Jede Verbesserung begrüßen wir”
Skeptisch in diesen Punkten ist auch Lustenaus Bürgermeister Kurt Fischer: “Es gibt keinen Anlass zur Euphorie.” Mit Aussagen, wonach nun flächendeckendes Tempo 30 in Gemeinden möglich sei, wecke die Koalition Erwartungen, “die nicht erfüllbar sind”.
Speziell in Lustenau – dieser „internationalen Transitroute“ – sei nämlich eben nicht nur die Verkehrssicherheit an schutzbedürftigen Punkten an sich ein Thema: “Sondern auch die Reduktion von Emissionen und Lärm.” Das werde nicht berücksichtigt. Er fasst also zusammen: “Wir begrüßen jede Verbesserung. Aber es ist nur ein kleiner Schritt.”
