Chris Alge darf sein Buch nicht mehr verkaufen

Anwalt untersagt vorerst Verkauf des Buches. Verlag und Alge warten jetzt darauf, den Verkauf wieder starten zu können.
Lingenau Chris Alge hat den Aufstand der Xi ausgerufen. Er möchte mit seiner Xi-Partei gemeinsam mit anderen Parteien bei der Landtagswahl im Oktober antreten. Zum Auftakt hat er ein Buch veröffentlicht: “Aufstand der Xi”. Wer das Buch möchte, muss sich jetzt aber gedulden. Alge darf es seit Dienstag um 12 Uhr nicht mehr verkaufen. Die Wiener Anwaltskanzlei Korn hat eine einstweilige Verfügung erwirkt. Der Grund: Inhalte von Videos über ORF-Landesdirektor Markus Klement und den ORF, die mittels QR-Code im Buch abrufbar sind und derentwegen Alge bereits verurteilt worden ist.
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Das Buch selbst findet Anklang, sagt Günter Bucher vom gleichnamigen Hohenemser Verlag den VN. Derzeit befindet sich schon die zweite Auflage in Druck. Bucher hofft, dass er das Buch auch bald wieder verkaufen kann. “Wir warten jetzt, dass wir Bescheid bekommen, bis wann wir weitermachen dürfen.” Bucher betont auch: “Der Anwalt von Chris Alge hat das Buch noch einmal gegengelesen, für ihn war die Veröffentlichung Okay. Der Inhalt ist immer Sache des Autors, wenn im Buch gehetzt wird oder der Inhalt in eine extreme politische oder religiöse Richtung geht, veröffentlichen wir es natürlich nicht. Aber sonst schon. In dieser Sache jetzt geht es wohl um persönliche Dinge.”
Chris Alge selbst erklärt auf VN-Anfrage, dass der ORF-Anwalt einige Videos beanstandet habe, die wohl vor Erscheinung des Buches noch nicht aktualisiert worden sind. Das habe man mittlerweile getan. “Aus meiner Sicht passt es jetzt wieder. Wenn die Freigabe kommt, werden wir die Bevölkerung informieren. Dann freuen wir uns über alle, die das Buch lesen und sich selbst eine Meinung bilden.”
Anwältin Alexandra Thurner aus der Kanzlei “Korn Rechtsanwälte” in Wien bestätigt den VN den Sachverhalt: “Wir haben den Bucher-Verlag darauf hingewiesen, dass Chris Alge in dem Druckwerk „Aufstand der Xi“, insbesondere im Rahmen von Videos, die mittels QR-Codes in das Druckwerk integriert wurden, unrichtige ehrenrührige bzw. kreditschädigende und persönlichkeitsrechtsverletzende Behauptungen gegenüber unseren Mandanten, dem ORF und Herrn Landesdirektor Markus Klement, wiederholt hat, hinsichtlich derer er bereits wiederholt rechtskräftig verurteilt wurde.”
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Alge und Klement haben sich bereits mehrfach vor Gericht gesehen. Alge habe im Buch auch gegen bestehende Unterlassungen verstoßen, die Gerichtsentscheidungen habe man dem Verlag auch vorgelegt, fährt die Anwältin fort. “Wir haben den Bucher-Verlag aufgefordert, das Buch nicht mehr zu verkaufen und vertreiben beziehungsweise die Stellen unkenntlich zu machen.” Anlass seien also nicht neue Aussagen von Herrn Alge gewesen, sondern Äußerungen, derentwegen er bereits rechtskräftig verurteilt worden sei.