Doktorat: Fachhochschulen kontern den Universitäten

Die Präsidentin der FH-Konferenz bekräftigt Wunsch nach eigenem Promotionsrecht für die Fachhochschulen.
Schwarzach Wo darf in Österreich ein Doktortitel erworben werden? Ausschließlich an Universitäten – oder auch an Fachhochschulen? Da gehen die Meinungen weit auseinander. Während die Fachhochschulen und auch Landeshauptmann Markus Wallner dafür sind, dass auch die FH ein Promotionsrecht bekommen sollen, halten die Bundesregierung und die Universitäten dagegen: Dieses Recht, einen Dr. zu verleihen, soll weiterhin den Unis vorbehalten sein. Kürzlich erteilte Oliver Vitouch, Präsident der österreichischen Universitätenkonferenz (Uniko) dem Ansinnen eine Absage. Nun kontert Ulrike Prommer – Präsidentin der Österreichischen Fachhochschulkonferenz.
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Fachhochschulen wünschen sich schon länger die Möglichkeit, Doktortitel zu verleihen. Das fehlende Promotionsrecht sei nicht nur ein Nachteil im Wettbewerb um Studierende, sondern auch ein Hemmnis, wenn es darum geht, Forschungspersonal anzulocken. Speziell in Vorarlberg wird zudem ein Standortnachteil ins Treffen geführt – die FH in Deutschland und der Schweiz dürfen nämlich Dr.-Titel verleihen. Für die Bundesregierung steht fest, dass in Österreich der Unterschied zwischen der forschungsintensiven Universität und der praxisnahen FH hochgehalten werden soll. Auch Vitouch sieht es so. Er befürchtet, dass sich die FH und Bundesländer dieses Recht eher aus Prestige- und Standortgründen wünschen. Das Forschungsinteresse stehe nicht im Vordergrund, was es aber sollte. Prommer kontert: “Wir können die Befürchtungen der Universitäten gut verstehen und dass ihnen diese Veränderungen Kopfzerbrechen bereiten. Eine wissenschaftliche Einrichtung, die forscht und lehrt muss nicht mehr notwendigerweise „Universität“ heißen.”
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Die FH bräuchten eben auch Rahmenbedingungen, um international attraktiv zu bleiben, fährt sie fort. Dafür seien die besten Forscherinnen und Forscher notwendig – und die erhält man vor allem mit einer Möglichkeit zum Doktorat. “Gerade in Vorarlberg, wo es keine Universität gibt, ist das ein logischer und notwendiger nächster Schritt”, betont Prommer. Auf die Kritik der Universitäten, dass den FH die Habilitierten für Doktoratsprogramme fehlen würden, entgegnet Prommer: “Wenn Habilitation eine Voraussetzung für die Promotionsmöglichkeit ist, dann werden wir entsprechend in jenen Fächern auch die Notwendigen personellen Voraussetzungen erfüllen.”
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Prommer hält fest, dass ein Promotionsrecht nicht als Unterscheidungsmerkmal zwischen FH und Universitäten dienen soll. Das Doktorat sei eine Art Lohn für die tiefe Beschäftigung mit wissenschaftlichen Themen. “Das Promotionsrecht ist daher kein Eigentum der Universitäten, sondern wird dort umgesetzt wo intensiv und qualitätsgeregelt geforscht wird”, ist sie überzeugt.