Der Schutz der Vorarlberger Bäume wird zum Politikum

Dass Gemeinden Bäume in Schutzgebieten explizit schützen können sollen, sehen beide Koalitionspartner so. Beschlossen wird es aber wohl dennoch nicht.
Bregenz Es war eine der weniger beachteten Nationalratsdebatten in diesem Jahr: Im April verabschiedete das Parlament eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches – eine Änderung der Haftungsbestimmungen für Schäden durch umgestürzte Bäume oder herabgefallene Äste. Die Hoffnung: Dass Bäume künftig weniger oft vorauseilend gekürzt oder gefällt werden – dass weniger sogenannte „Angstschnitte“ passieren –, weil die Geschädigten seit 1. Mai nachweisen müssen, dass Sorgfaltspflichten verletzt wurden.
Das nimmt Umweltlandesrat Daniel Zadra von den Grünen zum Anlass, für eine Änderung des Vorarlberger Gesetzes über Naturschutz und Landschaftsentwicklung (GNL) zu werben: „Die ABGB-Änderung betrifft primär kommunale Baumerhalter, Gemeinden haben oft über das notwendige Ausmaß hinaus geschnitten.“ Das sei problematisch: „Gerade in Zeiten großer Hitze braucht es große Schattenspender.“ Viel zu oft werde auf Bäume keine Rücksicht genommen, zum Beispiel auch auf Baustellen: „Und dagegen haben wir noch keine Handhabe.“
Ein Schütz für das “örtliche Kleinklima”
Diese Handhabe soll nun kommen: Zadra schlägt – im Rahmen einer größeren Novelle des GNL – vor, dass Gemeinden für Schutzgebiete künftig nach Rücksprache mit der Landesregierung auch Schutzbestimmungen für den Baumbestand erlassen können. Und zwar „soweit dies zur Sicherstellung der heimischen Artenvielfalt, des Orts- und Landschaftsbildes oder des örtlichen Kleinklimas erforderlich ist“, wie es in dem Teil des Gesetzentwurfs heißt. Laut dem Landesrat soll das etwa dazu dienen, dass bei bestimmten Baustellen mit Baggern keine Wurzeln abgegraben werden dürfen oder dass bei zu fällenden Bäumen „Ersatz-Bäume“ gepflanzt werden müssen: “Es geht darum, unsere Bäume für die Zukunft zu schützen. Und ich weiß auch, dass einige Gemeinden daran interessiert sind”, sagt Zadra.

Eine dieser Gemeinden ist zum Beispiel Lustenau. ÖVP-Bürgermeister Kurt Fischer sagt den VN, dass die Gemeinde schon an Schutzbestimmungen für Bäume arbeite: “Zum Beispiel bei Baumaßnahmen ist das absolut ein Thema, wenn man Bäume für eine Schatten spendende Funktion zum Beispiel neu pflanzt.” Eine Verordnungsermächtigung für die Gemeinden würde er also begrüßen: “Auf kommunaler Ebene wissen wir am besten, wie die Situation vor Ort ist.” In eine ähnliche Kerbe schlägt Frank Matt von den Grünen, Bürgermeister in Lochau.
Der Forst-Landesrat bremst
Doch dass der Wunsch umgesetzt wird, scheint unwahrscheinlich. Forst-Landesrat Christian Gantner (ÖVP) bestätigt, dass über eine Änderung des GNL verhandelt werde. Dabei gehe es aber um weit mehr als den Schutz der Bäume. Auch weil es sich aus seiner Sicht um eine Konkretisierung handle, ist Gantner überzeugt, dass “dieser einzelnen Bestimmung wir und auch die Gemeinden zustimmen könnten”. Aber: “Die gesamte GNL-Novelle enthält noch viele andere Punkte, bei denen nicht absehbar ist, dass es zu einer Einigung kommt.”
Schließlich ist die Koalition von ÖVP und Grünen bis zur Landtagswahl im Oktober zeitlich befristet.
