Wahlkarte ist nicht gleich Wahlkarte

Politik / 09.06.2024 • 13:07 Uhr
ABD0010_20240421 – WIEN – …STERREICH: ++ THEMENBILD ++ Illustration zur EU-Wahl. Im Bild: Muster eines amtlichen Stimmzettels und Muster einer Wahlkarte; aufgenommen am Donnerstag, 18. April 2024, in Wien. – FOTO: APA/GEORG HOCHMUTH
Manche Wahlkarten durften in der Gemeinde bleiben, andere nicht. APA

Manche Wahlkarten musste von der Gemeinde in die Bezirkshauptmannschaften geschickt werden, andere durften in den Gemeinden bleiben.

Schwarzach Vergangene Woche, in einem beliebigen Gemeindeamt in Vorarlberg: Zwei Bürgerinnen treten ein und möchten wählen. Eine holt sich ihre Wahlkarte direkt im Amt ab, die andere hat sie sich nach Hause schicken lassen und hat die Wahlkarte dabei. Beide wählen und geben ihre Wahlkarte ab. Dann wirds kurios: Eine Wahlkarte wird gescannt und in die Urne eingeworfen, die zweite Wahlkarte kommt auf den Poststapel und wird in die Bezirkshauptmannschaft gebracht. Dort wird sie ebenfalls gescannt und landet erst am Freitag vor der Wahl wieder in der Gemeinde. Warum?

Weil es das Gesetz so vorschreibt. Die Europawahlverordnung sieht vor, dass man in jener Behörde wählen darf, in der man die Wahlkarte abholt. Also in der Gemeinde. Gemeinden haben dafür eigens eine Wahlkabine aufgestellt. Das ist neu, gilt aber eben nicht für jene Wahlkarten, die man selbst mitbringt. Diese Wahlkarten müssen bis freitags vor der Wahl um 12 Uhr in der Bezirkshauptmannschaft landen, damit sie dort registriert werden können und wieder in den Gemeinden landen. Der Grund: Die Briefwahlkarten sind an die BH adressiert. Nicht an die Gemeinde.

Wahlkarten, die danach einlangen, werden am Montag von den Bezirkswahlbehörden ausgezählt. Das gilt übrigens auch für Wahlkarten, die in einem fremden Wahllokal abgegeben werden – und für jene, die bis Sonntag 17 Uhr bei den BH abgegeben wird. Denn um 17 Uhr ist offizieller Wahlschluss, auch wenn die Wahllokale um 13 Uhr schließen.