Hinter den Kulissen: Ein repräsentatives Abendessen für vier

Als Landtagsdirektorin hat man Repräsentationsaufgaben. Im Landhaus stellte man sich aber jüngst die Frage, ob jede Aufgabe repräsentativ ist.
Bregenz Als Steuerzahlerin oder Steuerzahler wäre man wohl oft überrascht, wen sie wozu schon unbewusst eingeladen haben. Einen solchen Anlass zum Wundern gibt nun ein Hinweis im Whistleblower-System des Landes. Landtagsdirektorin Borghild Goldgruber-Reiner hatte demnach Ende 2022 ihren bayrischen Amtskollegen Peter Worm zu Gast in Vorarlberg. Dazu gehörte am Sonntagabend auch eine Einkehr im Adler Großdorf. Die zwei hochbezahlten Beamten samt Begleitung genossen dort Menüs plus Cocktails und Wein für rund 350 Euro.
Das auf den ersten Blick doch privat anmutende Beisammensein wurde scheinbar über die Landtagsdirektion organisiert und bezahlt. Zumindest wurde das Abendessen von der Landtagsdirektion vollständig übernommen. Dem Wistleblower zufolge galt der Termin intern mindestens als halbprivat und kaum als Arbeitstreffen mit Repräsentationsanteil. Da sich dem Melder nicht erschloss, inwiefern ein sonntägliches Abendessen für vier vom Steuerzahler zu begleichen sei, wurde die Meldestelle angerufen.
“Richtig ist, dass es jüngst eine Information an das Whistleblower-Portal des Landes zur Landtagsdirektion gegeben hatte und eine Prüfung durch die Meldestelle erfolgt ist, die allerdings ohne inhaltliche Beanstandung geblieben ist”, betont Goldgruber-Reiner auf Anfrage der VN. Es gab als Folge nur eine Empfehlung anlässlich eines Kanzleiversehens. Weitere Informationen – etwa zu Form und Repräsentationscharakters des Arbeitstreffens – könne man aus datenschutzrechtlichen Gründen leider nicht geben.
Der Landtag ist als Teil der Legislative vom Landhaus, die Landesregierung ist Teil der Exekutive, unabhängig. Die Landtagsdirektion sorgt für einen funktionierenden Landtag, die Landtagsdirektorin ist dessen höchste Beamtin. Inwiefern ihre Spesenabrechnungen einem Vier-Augen-Prinzip unterliegen, blieb ebenso unbeantwortet.
Wohl nicht nur in der Privatwirtschaft gilt immer öfter, dass es kein Meeting benötigt, wenn eine Mail auch ausreicht. Ähnliches dürfte für den Steuerzahler auch für Luxusdinner mit Weinbegleitung gelten.