Finanzminister um Lösung mit Grenzgängern bemüht

Das Finanzministerium sucht in der Pensionsfrage nun das Gespräch mit Schweizer Pensionskassen.
Wien, Bregenz Die Grenzgänger ärgern sich über – aus ihrer Sicht – Ungerechtigkeiten bei der Versteuerung ihrer Pensionen, die VN berichteten. Ein Termin in der zuständigen Sektion des Finanzministeriums war nicht nach ihren Erwartungen verlaufen. Nun reagiert Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) selbst und berichtet von Lösungsversuchen.
„Dieses Thema zieht sich seit Jahrzehnten und leider konnte bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, die sowohl steuerrechtlich als auch auszahlungstechnisch möglich ist. Wir suchen daher auch das Gespräch mit den Schweizer Pensionskassen, um eine Vereinbarung zu erreichen”, sagt Brunner den VN. “Mir ist wichtig, dass wir eine gute Lösung für die Vorarlberger Grenzgänger finden.“
Lösungsansätze werden geprüft
Aus dem Ministerium heißt es außerdem, dass dem Vorarlberger Grenzgängerverband auch in den bisherigen Gesprächen die Bereitschaft zugesichert wurde, weitere mögliche Lösungsansätze zu prüfen.
Herbert Fechtig vom Verband der Grenzgänger hatte berichtet, dass “fertig ausgearbeitete Vorschläge” in Wien präsentiert wurden, der Verband aber bei den Verantwortlichen der Steuersektion abgeblitzt sei. “Leider bleibt der Eindruck, dass bisher nur leere Versprechungen erfolgt sind. Wir sind bei dieser Thematik ganz klar enttäuscht von der Politik und wünschen uns, dass rasch eine gerechte Lösung umgesetzt wird”, sagte Fechtig.
Konkret geht es in der Diskussion um Pensionen, die von Schweizer Pensionskassen an pensionierte Vorarlberger Grenzgänger ausbezahlt werden. Das Thema des Grenzgängerverbandes ist, dass die günstige „Sechstelbesteuerung“, also die Besteuerung des 13. und 14. Gehalts, nur dann zur Anwendung kommt, wenn eben ein 13. und 14. Gehalt ausbezahlt wird. Eine solche Auszahlung erfolgt aber bisher in der Schweiz nicht.
Das Ministerium verwies in der Vergangenheit auf die Komplexität des Themas. Eine rein rechnerische Aufteilung des Gesamtbezuges in laufende und sonstige Bezüge reiche nicht aus.
Liechtenstein zahlt 13 Mal
Daher müssen mögliche Lösungsansätze gemeinsam mit der Schweiz gefunden werden – der Finanzminister sei hier im Kontakt. Zum Beispiel könnte durch eine Vereinbarung zwischen Pensionist und Schweizer Pensionskassa sichergestellt werden, dass die jährliche Pensionszahlung in einen laufenden Teil und in ein 13. und 14. Gehalt gesplittet werden. Vergleichsweise zahlt Liechtenstein zumindest ein 13. Gehalt bzw. eine 13. Pension aus.