Abtreibungsgegner: Landeskrankenhaus hofft auf Schutzzone

Auch der Gesundheitsminister fordert einmal mehr eine Bannmeile rund um Spitäler. Dem Land sind die Hände gebunden.
Bregenz Die Abtreibungsgegner nennen es Mahnwachen. Drei Mal pro Woche stellen sie sich für jeweils eine Stunde mit Transparenten vor das Landeskrankenhaus in Bregenz, um gegen Schwangerschaftsabbrüche zu demonstrieren. Eine Bannmeile oder Schutzzone gibt es nicht. Dafür bräuchte es eine bundesgesetzliche Regelung. Die Vorarlberger Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) würde eine solche befürworten. Auch Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) hat sich bereits mehrfach dafür ausgesprochen. Erst kürzlich hat er sich selbst ein Bild davon gemacht.
Rauch spricht von einem veritablen Problem: „Es ist eine unzumutbare Belästigung für die Frauen und für das Personal.“ Auch Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher (ÖVP) ist nicht glücklich über die Situation. Landesgesetzlich ließe sich aber wenig tun. Daher habe man beim LKH Bregenz Hecken gepflanzt, um die Sichtverbindung zwischen Abtreibungsgegnern und Patientinnen einzuschränken. Der Erfolg war mäßig: „Die protestierenden Personen haben die Hecke mit einer Verlängerung ihrer Transparente überwunden“, heißt es seitens der KHBG. „Weitere Schutzmaßnahmen auf Bundesebene wären hier also durchaus effektiv und wünschenswert.“

Keine Einschränkung des Demonstrationsrechts
Gesundheitsminister Rauch stellt sich hinter die Forderung der Krankenhäuser. „Ich bin zu 100 Prozent davon überzeugt, dass wir eine allgemein gültige, bundesgesetzliche Basis brauchen, um eine Schutzzone um Krankenhäuser zu errichten.“ Das betreffe nicht nur Abtreibungskliniken, sondern Spitäler insgesamt. Rauch erinnert an die Coronapandemie, „als Demonstranten das Krankenhauspersonal beim Betreten des Spitals belästigt haben“.

Das Demonstrationsrecht von Abtreibungsgegnern sieht der Minister durch eine Schutzzone nicht eingeschränkt: „Es geht nicht darum, dass sie nicht demonstrieren dürfen. Sie sollen es nur nicht in Sichtweite zu den Patientinnen oder gynäkologischen Stationen tun.“ Erschüttert berichtet Rauch auch von Frauen, die nach einer Totgeburt ins LKH Bregenz müssen und zusätzlich mit den Abtreibungsgegnern und deren einschlägigen Transparenten konfrontiert sind. „Das darf nicht sein.“
Wegweisung nicht möglich
In Wien behilft sich die Politik mit Wegweisungen vor den Kliniken. Sie sind erlaubt, wenn Personen andere Personen an öffentlichen Orten in unzumutbarer Form belästigen, am Zugang zu öffentlichen Einrichtungen hindern oder den Betrieb dieser Einrichtungen beeinträchtigen.

Laut Gesundheitsminister Johannes Rauch ist das zu wenig. „Es muss bei allen Kliniken in Österreich, die Schwangerschaftsabbrüche anbieten, gleich geregelt sein. Man muss eine verpflichtende Schutzzone einrichten können. Dafür braucht es ein Bundesgesetz. Wegweisung heißt, dass die Exekutive in jedem Einzelfall, bei jeder Demonstration intervenieren muss. Das ist ein riesengroßer Aufwand.“ Bei einer Schutzzone sei die Sache klar. Wer sich dort befindet, ist mit Strafe bedroht.
Auch Landesrätin Martina Rüscher betont, dass die Mahnwachen mit der aktuell gegebenen rechtlichen Situation nicht zu unterbinden seien. „Gemäß einer rechtlichen Prüfung erfüllt dieses Verhalten in der Regel nicht die Voraussetzung für eine Wegweisung nach dem Sicherheitspolizeigesetz.“ Beobachtungen von direkten Konfrontationen – direkte Ansprache oder physische Aktionen – vor dem LKH Bregenz gibt es laut Rüscher und KHBG derzeit nicht.