FPÖ fordert Verbotsgesetz für den politischen Islam – das sagt der Experte dazu

Politik / 10.09.2024 • 17:07 Uhr
ABD0065_20240808 – WIEN – …STERREICH: Der unter Terror-Verdacht festgenommene mutma§liche AnhŠnger der radikalislamischen Terror-Miliz “Islamischer Staat” (IS) auf einem vom BMI veršffentlichten Foto aufgenommen im Rahmen eines Doorsteps anl. der Absage der Swift Konzerte am Donnerstag, 8. August 2024, im Innenministerium in Wien. – FOTO: APA/ROLAND SCHLAGER
Wer für den IS wirbt, soll bestraft werden, sagt die FPÖ. Es gibt bereits strafrechtliche Instrumente dafür, sagt der Experte. APA

Robert Kert von der Universität Wien hält das NS-Verbotsgesetz für eine besondere Regelung, die historisch berechtigt ist. Weitere Verbotsgesetze sieht er kritisch.

Dornbirn Das NS-Verbotsgesetz ist ein besonderes Gesetz. Es wurde nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs in Österreich eingeführt und soll verhindern, dass nationalsozialistisches Gedankengut in Österreich verbreitet wird. Ein Novum, betont auch der Vorarlberger Strafrechtsexperte an der Wirtschaftsuniversität Wien, Robert Kert: „Das Gesetz kann man nur historisch erklären, weil es zu einem gewissen Grad die Meinungsfreiheit betrifft. In dem Fall hat man sich historisch berechtigt dafür entschieden, die Verbreitung unter Strafe zu stellen.“ Die FPÖ möchte jetzt ein ähnliches Gesetz einführen. „Wir brauchen ein Verbotsgesetz für den politischen Islam“, fordert der Vorarlberger Nationalratswahl-Spitzenkandidat Thomas Spalt. Kert sieht das kritisch.

Robert Kert
Robert Kert hält nichts von einem neuen Straftatbestand. Zinner

„Es soll verboten werden, mit dem politischen Islam zu sympathisieren“, betont Spalt. „In Anlehnung an das NS-Verbotsgesetz.“ Wer etwa Symbole und Gedankengut des Islamischen Staates (IS) verbreitet, soll bestraft werden. So ein Verbotsgesetz könne Bedrohungen schon im Vorfeld abfangen, ist Spalt überzeugt. „Die Behörden könnten schon im Vorfeld handeln und nicht erst dann, wenn etwas passiert.“ Er denkt dabei an den Anschlagsversuch in München, als ein österreichischer Islamist kürzlich bei einem Versuch gescheitert ist.

Strafrechtsexperte Robert Kert sieht das anders: „Das Strafrecht ist kein Allheilmittel. Für die Vorfeldkriminalität im Zusammenhang mit Gewalttaten gibt es schon genügend Straftatbestände, die mittlerweile auch stark verfolgt werden.“ Eine Verschärfung sei weder sinnvoll noch erforderlich. „Gerade in dem Zusammenhang gibt es schon viele Strafbestimmungen.“ Etwa den Straftatbestand „Anleitung zur Begehung einer terroristischen Straftat“ oder „Ausbildung für terroristische Zwecke“, zählt Kert auf. Auch bestimmte Symbole sind schon verboten. Die Forderung nach einer neuen Bestimmung löse das Problem zudem nicht. „Ich glaube, wir müssen andere Lösungen finden in der Frage, warum Leute mit solchen Ideen sympathisieren.“

Thomas Spalt Christof Bitschi FPÖ Pressekonferenz
Thomas Spalt und Christof Bitschi fordern ein Verbotsgesetz für den politischen Islam. VN/MIP

Die FPÖ sieht das anders: München zeige, dass die aktuellen Gesetze nicht ausreichen, ist Landesparteiobmann Christof Bitschi überzeugt. Und Spalt bleibt überzeugt: „Mit dem Verbotsgesetz hätte es auch in diesem Fall viel mehr Möglichkeiten gegeben. Das Verbotsgesetz gegen den politischen Islam darf auch sehr hart sein.“