In Ludesch werden Widmungen in der Grünzone nicht ausgeschlossen

Politik / 04.12.2024 • 15:24 Uhr
Geplante Rauch-Erweiterung in Ludesch hält Landespolitik auf Trab. VN
Geplante Rauch-Erweiterung in Ludesch hält Landespolitik auf Trab. VN

Im Regionalen Entwicklungsplan der Gemeinde ist vom “Betriebsgebiet Ost” die Rede. Vorerst sollen die Grundstücke in der Landesgrünzone auch nicht umgewidmet werden – allerdings lässt sich die Gemeinde eine Türe offen.

Ludesch, Schwarzach Was haben Ball in Ludesch, Vögel in Bludesch, Blum in Gaißau gemeinsam? Ihre Gebäude oder Parkplätze sind zum Teil auf Grundstücken gebaut, auf denen sie eigentlich nicht stehen dürften. Sie befinden sich in der Landesgrünzone. Zwar hat die Landesregierung ihre Grundstücke eigens mit einer Sonderwidmung versehen. Seit 2022 steht aber fest: Das ist in der Grünzone gar nicht möglich. Jetzt ist die Landesregierung dabei, dieses Problem zu sanieren.

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Die Diskussion entstammt einer geplanten Betriebserweiterung in Ludesch. 2019 stimmte die Bevölkerung der Gemeinde mehrheitlich gegen die Umwidmung von Grünland in ein Betriebsgebiet und damit gegen die Betriebserweiterung der Firma Rauch und der Firma Ball. Ein Jahr später hob der Verfassungsgerichtshof das Ergebnis der Volksabstimmung auf, im Jahr 2022 stellte er schließlich fest, dass Sonderwidmungen für Betriebserweiterungen in der Landesgrünzone nichts verloren haben. Seitdem kehrt keine Ruhe ein: Kürzlich hat sich die Ludescher Gemeindevertretung wieder mit zwei Anträgen beschäftigt: Land und Gemeinde rätseln weiterhin, wie mit einem Antrag aus dem Jahr 2016 umgegangen wird.

In Ludesch werden Widmungen in der Grünzone nicht ausgeschlossen

Der Urheber der Anträge in Ludesch ist die Liste Lutz. Im ersten Antrag fordert sie, dass ein Beschluss der Gemeindevertretung aus dem Jahr 2016 aufgehoben wird. Damals beantragte die Gemeinde beim Land, dass für die geplante Erweiterung 6,5 Hektar Fläche des Betriebsgebiets Neugut aus der Landesgrünzone entnommen werden. Die Landesregierung startete dieses Verfahren im Jahr 2019 und stoppte es nach der Volksabstimmung. Die Gemeinde wartet immer noch auf eine Entscheidung. Aus der Landesregierung heißt es aber: “Seit diesem Zeitpunkt wurde vonseiten des Amtes der Landesregierung stets gegenüber der Gemeinde kommuniziert, dass keine weiteren Schritte unternommen werden, bevor sich die Gemeinde Ludesch nicht klar zur zukünftigen Entwicklung in diesem Bereich positioniert und dass eine eindeutige Willensbildung vonseiten der Gemeinde demnach Voraussetzung für weitere Verfahrensschritte auf Landesebene ist.”

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In Ludesch hingegen ist man überzeugt, dass dies soeben mit dem räumlichen Entwicklungsplan (REP) geschieht. Darin ist statt “Neugut” vom “Betriebsgebiet Ost” die Rede, das erst entwickelt werden soll, wenn der REP genehmigt worden ist – aber sowieso erst in mindestens zehn Jahren. Für Bürgermeisterin Alexandra Schalegg ist damit klar, dass in den kommenden zehn Jahren keine Umwidmung erfolgen wird. Wichtig sei aber, dass für nachfolgende Generationen Optionen offen gehalten werden. Keiner wisse, was die Zukunft bringt. “Dies sowohl in Hinsicht auf die Notwendigkeit zur Sicherung landwirtschaftlicher Flächen als auch der Schaffung von Flächen für Betriebe im Neugut. Eine Herausnahme aus der Landesgrünzone ist nur in Abstimmung mit dem Land Vorarlberg möglich.”

In Ludesch werden Widmungen in der Grünzone nicht ausgeschlossen

Mit dem REP beschäftigt sich der zweite Antrag der kürzlich abgehaltenen Gemeindevertretung. Damit wollte die Liste Lutz, dass das Betriebsgebiet aus dem REP gestrichen wird. Beide Anträge wurden abgelehnt. Kurt Hänsler von der Liste begründet, dass ein REP dem Landesraumplan nicht widersprechen dürfe. Schließlich muss es vom Land genehmigt werden. Im Landhaus betont man hingegen, dass darin auch Entwicklungsmöglichkeiten in der Landesgrünzone beschrieben werden dürfen, die erst nach Herausnahme aus der Grünzone möglich sind. Jetzt liegt es zur Vorprüfung im Land. Ludesch wird die Verantwortlichen also noch länger beschäftigen.

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