Was bedeutet das Ende der Assad-Herrschaft für syrische Asylsuchende in Vorarlberg?

Politik / 09.12.2024 • 13:50 Uhr
SYRIA-CONFLICT-DAMASCUS
Ein Mädchen hält in Damaskus eine syrische Oppositionsflagge in die Höhe. Was der Sturz von Machthaber al-Assad nun für die Menschen bedeutet, ist schwierig abzuschätzen. Die Entwicklung im Land wird auch Auswirkungen auf Asylverfahren in Vorarlberg haben. AFP/Louai Beshara

Tausende Asylanträge von syrischen Staatsangehörigen stehen in Vorarlberg und ganz Österreich auf dem Prüfstand. Integrationslandesrat Daniel Allgäuer liefert aktuelle Zahlen für das Land.

Julia Schilly-Polozani

Wien, Schwarzach Die 24-jährige Herrschaft von Bashar al-Assad in Syrien ist vorbei. Was das für die syrischen Menschen in Vorarlberg bedeutet, ist noch unklar. Bundeskanzler Karl Nehammer hat am Montag Innenminister Gerhard Karner (beide ÖVP) jedoch bereits damit beauftragt, alle laufenden syrischen Asylanträge österreichweit auszusetzen bzw. alle Asylgewährungen zu überprüfen. Gleichzeitig werde auch der Familiennachzug ausgesetzt. Mit Stand 30. September haben 4822 syrische Staatsangehörige in Vorarlberg ihren Hauptwohnsitz, informiert Integrationslandesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) die VN.

Aktuell sind 233 Syrer in Vorarlberg in Grundversorgung, davon 25 anerkannte Konventionsflüchtlinge innerhalb der 4-Monats-Frist und 63 subsidiär Schutzberechtigte. Rund 1640 syrische Staatsangehörige beziehen Sozialhilfe, informiert Allgäuer. Der Landesrat verfolgt die Entwicklung genau, will aber warten: “Mir kommt der Sturz von Gaddafi und der Arabischen Frühling in den Sinn. Da hat es auch geheißen, es kommt jetzt Demokratie und in Wahrheit hat es die radikalen Kräfte rauf gespült.” Wie sich die Situation in Syrien entwickeln kann, wird von den Experten im Bundesministerium für Inneres beobachtet, ergänzt er.

Maurice Shourot
Daniel Allgäuer ist in der neuen Landesregierung Landesrat für Inneres, Sicherheit und Integration. Maurice Shourot

Was man jedoch bereits sagen kann: Schon seit geraumer Zeit haben syrische Asylantragsteller lediglich noch eine positive Entscheidung gemäß § 8 AsylG, also subsidiären Schutz erhalten. Zum Vergleich: 2015 haben Syrer praktisch unmittelbar eine positive Entscheidung gemäß § 3 AsylG, das bedeutet den Status eines Konventionsflüchtlings erhalten, informiert Allgäuers Büro. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen, deren Asylantrag zwar mangels Verfolgung abgewiesen wurde, aber deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland bedroht wird. Ihr Schutz ist befristet.

Karner lässt Rückführungsprogramm vorbereiten

Innenminister Karner teilte Montagnachmittag mit, dass er bereits das Ministerium beauftragt habe, ein “geordnetes Rückführungs- und Abschiebe-Programm nach Syrien vorzubereiten”. Denn die politische Lage in Syrien habe sich in den vergangenen Tagen “grundlegend und vor allem rasant verändert”, hieß es aus dem Innenressort in einem schriftlichen Statement. Wesentlich sei eine Neubewertung des Lagebilds, das passiere vor Ort.

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95.000 Syrer in Österreich

Betroffen von dem Stopp sind laut Innenministerium rund 7300 offene Verfahren in erster Instanz. Zu Jahresbeginn 2024 waren laut Statistik Austria 95.180 Syrer in Österreich wohnhaft. Im Zeitraum Jänner bis November 2024 wurden 12.871 Asylanträge von Staatsbürgern aus Syrien gestellt. Im Zeitraum 2015 bis November 2024 haben 86.905 Syrer eine positive Asylentscheidung erhalten, 17.421 Syrer erhielten eine positive Entscheidung hinsichtlich subsidiären Schutzes.