Wie es in der Causa Tschann nun weitergeht

Bürgermeister nicht rechtskräftig verurteilt: Am 16. März finden die Gemeindewahlen statt. Wähler kommen wohl vor den Gerichten zu Wort.
Bregenz Simon Tschann ist laut Gericht zwar schuldig, aber noch nicht rechtskräftig verurteilt. Sein Anwaltsteam geht in Berufung, die Staatsanwaltschaft ebenso. Das Verfahren läuft weiter. Wie lange ist unklar. Nur eines steht fest: Bis zur Gemeindewahl am 16. März wird nichts entschieden sein. Womöglich nicht einmal, welches Gericht sich als nächstes mit der Causa Tschann beschäftigen soll.
Tschann reinen Gewissens
11 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und eine Geldstrafe von 51.000 Euro fasste Tschann im ersten Urteil am Mittwoch aus. Der Richter und seine Schöffen sehen den Bludenzer Bürgermeister des Amtsmissbrauchs und der falschen Beurkundung schuldig. Tschann soll einen Baubescheid unterschrieben haben, obwohl nicht alle Voraussetzungen erfüllt waren. So soll etwa ein Gutachten zum Ortsbild nicht berücksichtigt worden sein. Ebenso habe er ein Schreiben mit Falschinformation an den Volksanwalt unterzeichnet. Der Bludenzer Bürgermeister betont, reinen Gewissens zu sein. Er habe weder Bescheid noch besagtes Schreiben gelesen, sondern seiner Abteilung vertraut. Es sei in der Praxis gar nicht möglich, alles zu prüfen, was man unterschreibe.
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Verfahren nicht abgeschlossen
Das Verfahren ist mit dem Urteil nicht abgeschlossen. Der Anwalt von Simon Tschann, Georg Mandl, legte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Auch die Staatsanwaltschaft will in Berufung gehen, ihr ist die Strafe zu gering. Auf VN-Nachfrage äußert sie sich nicht dazu. Auch Mandl erklärt, dass er sich zur Verschwiegenheit verpflichtet habe.
Tschann kann Bürgermeister bleiben und bleibt es auch. In seiner Partei, der ÖVP, genießt er Rückhalt. Tschann solle Bürgermeister bleiben und bei der Gemeindewahl am 16. März auch wieder kandidieren, erklärte ÖVP-Chef und Landeshauptmann Markus Wallner am Donnerstag. Von Klubobfrau Veronika Marte war ähnliches zu hören. Und auch der Bludenzer Stadtchef selbst ist sich sicher: „Natürlich werde ich antreten“, sagte er direkt nach der Urteilsverkündung mit Blick auf die Gemeindewahl. Ein Strafmaß von zwölf Monaten Haft hätte für ihn den Amtsverlust bedeutet.
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Monate werden vergehen
Das am Mittwoch gefällte Urteil wird nun vom Richter – dem Vorsitzenden des Schöffensenats – schriftlich ausgefertigt werden. Dies dauert in der Regel einen Monat. Dann haben die Verfahrensbeteiligten vier Wochen Zeit, ihre Rechtsmittel auszuführen, erklärt Dietmar Nußbaumer, Richter und Sprecher des Landesgerichts in Feldkirch. Daraufhin könne die jeweilige Gegenseite binnen vier Wochen eine Gegenäußerung erstatten. Infolge kommt der Akt zum Obersten Gerichtshof (OGH). Bis es so weit ist, sind mindestens drei Monate vergangen. Die Gemeindewahl am 16. März ist zu diesem Zeitpunkt bereits geschlagen.
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Liegt der Akt beim OGH, entscheidet sich, wie weiter zu verfahren ist. Weist er die Nichtigkeitsbeschwerde als unberechtigt zurück, wird der Akt dem Oberlandesgericht Innsbruck zur Entscheidung über die Berufungen zugeleitet, erklärt Nußbaumer. Das Urteil, das hier getroffen wird, wäre dann letztinstanzlich. „Gibt der Oberste Gerichtshof der Nichtigkeitsbeschwerde statt, wird der Akt wieder dem Landesgericht Feldkirch übermittelt.“ Dann müsse sich ein neuer Schöffensenat mit der Sache auseinandersetzen. Es ginge für Tschann zurück zum Start. Ob als Bürgermeister oder nicht, haben die Wählerinnen und Wähler bis dahin bereits entschieden.