Naturschutzverfahren für Heliskiing?

Politik / 16.01.2025 • 18:06 Uhr
Heliskiing Wucher
Heliskiing könnte am Arlberg bald wieder möglich sein. Wucher

Prüfung soll feststellen, ob auch eine Bewilligung nach Natur- und Artenschutz nötig ist.

Bregenz, Bludenz Die Verantwortlichen sind auf Tauchstation. Eigentlich entscheidet Landeshauptmann Markus Wallner über den Antrag der Firma Wucher, Heliskiing am Arlberg zu erlauben. Er möchte sich dazu aber nicht äußern, verweist stattdessen auf Landesstatthalter Christof Bitschi, der für Verkehrsagenden zuständig ist. Dieser sagt allerdings auch nichts dazu. Eine Sprecherin verweist auf das laufende Verfahren. Dazu möchte man nichts sagen – auch zum Verfahren selbst. Aber was bedeutet “laufendes Verfahren” überhaupt?

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Eigentlich laufen zwei Verfahren. Im Landhaus ist die Abteilung Verkehrsrecht zuständig. Sie prüft eine Genehmigung nach dem Luftfahrtgesetz und muss feststellen, ob öffentliche Interessen gegen die Bewilligung sprechen. Bitschi erklärte in einer Anfragebeantwortung Ende Dezember, dass darunter der Natur- und Umweltschutz, der Schutz der Allgemeinheit für störenden Einwirkungen, Belange des Forst- und Jagdwesens und die Vereinbarkeit mit dem Tourismuskonzept fallen. Da es sich um eine umfangreiche Prüfung handle, seien mehrere Stellen um ihre Meinung gefragt worden. “Diese Erhebungsergebnisse sind abzuwarten”, schreibt Bitschi.

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Natur- und Umweltschutz spielt in einem zweiten Verfahren ebenfalls eine Rolle. Damit beschäftigt sich derzeit die BH Bludenz. Bezirkshauptmann Harald Dreher bestätigt auf VN-Anfrage eine Prüfung. Es geht um die Frage, ob für Heliskiing auch eine Bewilligung nach Natur- und Artenschutz notwendig ist. Das hätte für das Verfahren weitreichende Konsequenzen – schließlich könnten sich dann Umweltorganisationen daran beteiligen. Inhaltlich möchte man sich auch bei der BH nicht dazu äußern. Die Prüfung dürfte mit der Vogelstudie des Landes zusammenhängen.

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Der ehemalige Landesrat Daniel Zadra gab besagte Studie in Auftrag, in der Hoffnung, der BH damit genügend Gründe zu liefern. Das Studienergebnis dürfte für die BH allerdings zu wenig sein. Die Studienautoren und -Autorinnen haben zwar Brutstätten in der Nähe einer der drei angeflogenen Skipisten entdeckt. Dem Vernehmen nach hat die Firma Wucher in ihrem Bewilligungsansuchen jedoch auf diese Piste verzichtet. Damit dürfte für die BH wenig Fleisch am Knochen sein. Allerdings möchte sich während des Verfahrens niemand offiziell dazu äußern.

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Die Verfahren laufen unabhängig voneinander. Sollte das Land Heliskiing bewilligen, kann sofort geflogen werden. Erst, wenn die BH irgendwann feststellen würde, dass die Flugbetreiber auch eine naturschutzrechtliche Bewilligung benötigen, müsste dieses Bewilligungsverfahren starten.

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Helikopter-Flüge am Arlberg polarisieren seit jeher. Schon 2016 wackelte die Genehmigung für Heli-Skiing, im Jahr 2022 haben Naturschutzorganisationen Beschwerde eingereicht. Und 2010 sorgte ein anderes Projekt für große Aufregung. Damals war geplant, dass die Kunstinstallation “Horizon Field” auch per Hubschrauber besichtigt werden kann. Aufgrund der Aufregung hat die Firma Wucher das Projekt aber wieder eingestellt, bevor es startete.

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