Nach Cannabis-Urteil: “Das schlägt dem Fass den Boden aus”

Politik / 31.01.2025 • 16:41 Uhr
Nach Cannabis-Urteil: "Das schlägt dem Fass den Boden aus"
Daniel Feurstein hat das Unternehmen “Dr. Feurstein Medical Hemp”, das unter der Marke Hanafsan CBD-Produkte herstellt. VN/Stiplovsek

Verwaltungsgerichtshof trifft folgenschwere Entscheidung. Vorarlberger CBD-Unternehmer Feurstein kann sie nicht nachvollziehen.

Text: Magdalena Raos & Michael Prock

Götzis, Wien Daniel Feurstein ärgert sich: “Das schlägt dem Fass den Boden aus!”, sagt er im Gespräch mit den VN. Die Verwirrung in der Branche ist groß, nachdem der Verwaltungsgerichtshof Folgendes entschieden hat: Rauchbare Hanfblüten mit einem niedrigen, legalen THC-Gehalt dürfen zukünftig nur noch in Trafiken verkauft werden, wie zunächst “der Standard” und “die Presse” berichteten. Und: Sie sind ab sofort tabaksteuerpflichtig. Für Hanfshops hat dieses Erkenntnis weitreichende Auswirkungen. Feurstein ist direkt Betroffener. Unter der Marke Hanafsan stellt sein Unternehmen Dr. Feurstein Medical Hemp CBD-Hanf-Produkte und Hanf-Nahrungsmittel her. Es gibt einen Shop in Götzis und eine Produktionsstätte in Rankweil. Er kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, auch wenn die Hanfblüten umsatztechnisch nicht allzu stark ins Gewicht fallen. Die Trafikanten freuen sich hingegen über Rechtssicherheit. Sie durften dieses Produkt bisher nicht verkaufen. Auch der Staat kann sich freuen.

Kein Suchtmittel

Hanfblüten mit einem sehr niedrigen THC-Gehalt von unter 0,3 Prozent gelten nicht als Suchtmittel. Es ist erlaubt, mit ihnen zu handeln, sie zu besitzen und sie zu konsumieren. Die beliebten CBD-Blüten können etwa ganz wenig THC enthalten. Es dürfte bisher politisch nicht gewollt gewesen sein, dass diese Produkte in Trafiken zu finden sind. Nun ist es anders. Die Tabak-Monopolverwaltung MVG erklärt, dass neben der Tabaksteuerpflicht auch festgestellt wurde, dass die Hanfblüten unter das Tabakmonopolgesetz fallen. Sie dürften jetzt nur noch in Tabaktrafiken verkauft werden. Und das Erkenntnis des Höchstgerichts muss ab sofort umgesetzt werden.

Nach Cannabis-Urteil: "Das schlägt dem Fass den Boden aus"
Künftig dürfen Hansfblüten nur noch in Tabaktrafiken verkauft werden. APA/DPA

Verantwortlich dafür ist ein Fall in Vorarlberg aus dem Jahr 2018. Ein Schweizer Gr0ßhändler musste für die Blüten, die er im Juni und Oktober 2018 nach Vorarlberg exportierte, rund 30.000 Euro Tabaksteuer nachzahlen, entschied der Zoll damals. Die Tabaksteuer beträgt 34 Prozent des Kleinverkaufspreises. Für den Zoll war klar, dass die Blüten steuerpflichtig sind. Der Unternehmer legte Beschwerde beim Bundesfinanzgericht ein, die aber abgewiesen wurde. Im November des Vorjahres wies schließlich auch der Verwaltungsgerichtshof die Revision ab, wie der Gerichtshof jetzt bekannt gab. Mit den oben erwähnten Konsequenzen für die Branche.

Dass dieser Fall vor Gericht liegt, war allerdings bekannt. “Wir sind froh, dass es endlich Rechtssicherheit gibt”, sagt der Mäder Trafikant Christian Hafner, auch Sprecher der Vorarlberger Trafikanten in der Wirtschaftskammer. “Nun unterliegt das ganze einem Regulativ und wir können sicherstellen, dass der Jugendschutz eingehalten wird.” Unter den Trafikanten sei es momentan ein riesen Thema. “Es wird Schulungen und Ausbildungen zum Thema geben, wie man damit umgeht und beraten kann”, sagt Hafner. CBD-Unternehmer Daniel Feurstein schildert, dass die Hanfblüten vielseitig verwendet werden. Manche rauchen sie. „Aber wir haben auch Kunden, die Blüten kaufen, um ein Extrakt daraus zu machen und eine Creme zu produzieren. Andere mögen den Duft, stellen Räuchermischungen her.“ Und er fragt sich: „Heißt das, das jede Kräuterhexe, die sich eigene Cremes herstellt, in die Trafik gehen und ein Raucherzeugnis kaufen muss?“

Das Finanzamt kann sich jedenfalls die Hände reiben. Laut “Standard” wird das Marktvolumen in Österreich auf rund 50 Millionen Euro geschätzt. Der Staat darf sich also auf Steuereinnahmen zwischen zehn und 15 Millionen Euro freuen. Zumindest wird das Steuerfass also gefüllt.