Maisäßhütte in Tschagguns muss zurückgebaut werden

Landesverwaltungsgericht weist Beschwerde gegen den Rückbau einer Hütte zurück. Mündliche Baubewilligung damit ungültig.
Bregenz Hochwasser in Vorarlberg gibt es immer wieder. Vor einiger Zeit hat es einen Stall erwischt. Als der Schaden nach dem Hochwasser begutachtet wurde, stellte sich heraus, dass der Stall über ein ausgebautes Badezimmer samt Klo verfügt. Ohne Genehmigung. Immer tauchen solche Fälle auf; selten mit ausgebautem Bad, aber oft ohne Genehmigung. Wie die VN berichteten, muss eine Lustenauer Familie ihre Riedhütte abreißen, weil sie ohne Genehmigung errichtet wurde und ein Rückbau auf ein erlaubtes Maß nicht möglich ist. Zwar verfügt die Hütte nicht über Strom- und Wasseranschlüsse, sie ist aber einfach zu groß. Die Familie hat bereits alle Instanzen ausgeschöpft. Anders bei einem Besitzer eines Maisäßes in Tschagguns. Die Gemeinde erlegte ihm auf, dass er seine Hütte zurückbauen muss. Der Mann legte vor dem Landesverwaltungsgericht Beschwerde ein, dieses wies die Beschwerde ab: Die Hütte muss rückgebaut werden.
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Laut Landesverwaltungsgericht hat der Besitzer den Stall oberhalb von Tschagguns ohne Baubewilligung zu einer Ferienwohnung umgebaut. Der Besitzer führte ins Treffen, dass der ehemalige Bürgermeister die Bewilligung mündlich erteilt habe – schließlich habe die Gemeinde Zweitwohnsitzabgabe kassiert. Das Gericht gelangte zum Ergebnis, dass für den Umbau und die Verwendungsänderung keine Baubewilligung vorliegt. Die Entscheidung ist rechtskräftig, allerdings kann der Besitzer noch vor die Höchstgerichte ziehen.
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Ob Riedhütten, Maisäße oder umgebaute Ställe, das Problem zieht sich durchs ganze Land. Es dürfte sich um mehrere Tausend Objekte handeln – alleine im Ried zwischen Hohenems, Dornbirn und Lustenau sind mehr als 1000 Riedhütten betroffen. Im Land möchte man sich dem Thema annehmen. Allerdings nur in Absprache mit der Gemeinde, heißt es aus dem Büro von Landesrat Marco Tittler. Von einer Generalamnestie hält er nichts. Stattdessen müsse jeder Fall einzeln geprüft werden. Derzeit arbeite man an einer Änderung des Raumplanungsgesetzes. Alle Institutionen und Personen im Land, die mit dem Thema beschäftigt sind, wurden gebeten, eine Stellungnahme abzugeben. Diese Frist läuft in den kommenden Tagen ab. Auch die Gemeinden wurden dazu aufgefordert. Sollten Sie Instrumente brauchen, um das Thema zu bearbeiten, wolle man diese Instrumente bereitstellen, erklärt ein Sprecher des Landesrats den VN.