Wahlplakate in Bregenz im Straßendreck statt hoch gehängt

Politik / 20.02.2025 • 14:31 Uhr
Wahlplakate in Bregenz im Straßendreck statt hoch gehängt
In Bregenz findet man nicht wenige Wahlplakate. Nicht alle bleiben hängen. VN/Rauch, Bregenzer Volkspartei

Betroffen seien faktisch alle Parteien. An sich ist die Beschädigung von Wahlplakaten strafbar.

Bregenz Heruntergerissene Plakate, die im Straßendreck liegen: Vor allem in der Römerstraße der Landeshauptstadt zeigte jemand seine Unzufriedenheit. Roland Frühstück, Herausforderer der Bregenzer Volkspartei, vermutet dahinter keine parteipolitische Aktion, sondern eher ein Streich, betrunkene Geschichte oder eine sonstige Unmutsäußerung aus der Bevölkerung. “Doch auch dann halte ich es für demokratiepolitisch bedenklich”, ist er alles andere als begeistert. Es tauchte auch ein Plakat von Magnus Brunner aus dem Nationalratswahlkampf verunstaltet wieder auf.

Wahlplakate in Bregenz im Straßendreck statt hoch gehängt
Die Wahlplakate wurden abgehängt und auf der Straße liegengelassen. Bregenzer Volkspartei

Tatsächlich waren nicht nur Plakate der Volkspartei und der Freiheitlichen betroffen. So wurden in der Römerstraße Plakate aller Parteien niedergerissen, bestätigt auch das Team Ritsch (SPÖ). Weiters wurden auch Plakate in anderen Straßen heruntergezogen. Der Schaden sei überschaubar, betont Ritsch. Man hat die Plakate aufnehmen und wieder aufhängen können, finanziell ist der Schaden daher nicht schlagend. Dementsprechend werde zumindest die Volkspartei keine rechtlichen Schritte gegen Unbekannt anstrengen.

Sachbeschädigung Plakate
Auch ein Wahlplakat aus dem Nationalratswahlkampf tauchte beschädigt wieder auf. Diese verweisen auf die Pandemie-Zeit und -Maßnahmen. Bregenzer Volkspartei

Sachbeschädigung

Auch wenn ein Wahlplakat keinen großen Sachwert innehat, ist es dennoch Eigentum der wahlwerbenden Partei. Ihre Beschädigung, wozu auch das Bemalen zählt, ist daher Sachbeschädigung. Je nach Ausmaß der Sachbeschädigung könnten neben Geldstrafen sogar Freiheitsstrafen drohen. Wer beim Anblick eines Wahlplakates zum Filzstift greift, könnte sich zumindest theoretisch auch wegen Beleidigung oder Übler Nachrede verantworten müssen.