Causa Wirtschaftsbund: Was am Ende übrig bleibt

Politik / 25.02.2025 • 17:15 Uhr
Causa Wirtschaftsbund: Was am Ende übrig bleibt
Karlheinz Rüdisser muss sich am Faschingsdienstag vor Gericht verantworten. VN

Am Dienstag steigt in Feldkirch die Gerichtsverhandlung zur Causa Wirtschaftsbund. Den VN liegt der Strafantrag der Staatsanwaltschaft vor, der zeigt, worum es geht – und worum nicht.

Schwarzach Es war einer der größten Aufreger in der jüngeren politischen Geschichte des Landes. Die Vorfälle rund um den Vorarlberger Wirtschaftsbund und die Landes-ÖVP sorgten für kräftig Wirbel im Land. Übrig bleibt eine Steuernachzahlung von fast einer Million Euro – die Beschwerde des Wirtschaftsbundes gegen Teile davon ist nach wie vor offen. Übrig bleiben aber auch fünf Weihnachtsfeiern und ein Abschiedsessen. Deshalb kommt es zum Prozess am Landesgericht Feldkirch. Am Faschingsdienstag müssen sich vier ehemalige Wirtschaftsbundfunktionäre und -angestellte vor Gericht verantworten. Den VN liegt die Anklageschrift vor, in der die Anschuldigungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ausführlich dargelegt werden. Es geht um einen Gesamtschaden von bis zu 12.980 Euro.

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Vorwurf der Untreue und Vorteilsnahme

Angeklagt sind der ehemalige Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser, der ehemalige Wirtschaftsbund-Obmann Hans Peter Metzler, der ehemalige Wirtschaftsbunddirektor Jürgen Kessler und sein Vorgänger Walter Natter. Dem Quartett wird Untreue und Vorteilsnahme zur Beeinflussung sowie Vorteilszuwendung zur Beeinflussung vorgeworfen – oder zumindest, daran mitgewirkt zu haben. Von den vielen Vorwürfen über ein 250.000-Euro-Darlehen, eine bezahlte Lebensversicherung, Querfinanzierungen zur Partei, gespendeten Wahlplakaten, bezahlten Leberkässemmeln und einer Handkasse beim Chauffeur, Kaffee und Süßigkeiten im Landesratbüro, bleiben die besagten Feiern übrig. Rüdisser wird zur Last gelegt, dass der Wirtschaftsbund die Weihnachtsfeiern 2013, 2015, 2016, 2017 und 2018 sowie das Abschiedsessen 2019 bezahlt hat. Die Vorwürfe der jeweiligen Funktionäre des Wirtschaftsbundes betreffen jene Feiern, zu denen sie im Dienst waren.

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Rund 2100 Euro pro Feier

Die WKStA schreibt im Strafantrag: “Zu den Feiern wurden jeweils rund 35 Personen eingeladen. Der tatsächliche Teilnehmerkreis belief sich pro Feier auf etwa 30 bis 35 Personen. Die Kosten der Feiern betrugen zwischen 1730 und 3300 Euro (2013: 1730 Euro; 2015: 2000 Euro; 2016: 2250 Euro; 2017 1900 Euro, 2018: 1800 Euro; 2019: 3300 Euro).”

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Dadurch habe Rüdisser einen ungebührlichen Vorteil erhalten, da er sich die Feiern bezahlen ließ. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er “sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen” habe lasse. Die anderen Angeklagten hätten davon gewusst. Hauptaspekt ist die Frage, weshalb der Wirtschaftsbund die Feier bezahlte. In den Einvernahmen betonen Kessler, Metzler und Co., dass es sich um direkte Veranstaltungen des Wirtschaftsbundes gehandelt habe, weshalb die Vorwürfe nicht zutreffen würden. Daran ändere auch eine allenfalls falsche Rechnungslegung nichts. Die WKStA glaubt das nicht.

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Einerseits weil die Beteiligung des Wirtschaftsbundes nicht bekannt war. Andererseits: “Auch erscheint nach der allgemeinen Lebenserfahrung nicht nachvollziehbar, dass man ‘eigene Feiern’ über Jahre hinweg durch eine dritte Stelle, und zwar die Sekretärin des Mag. Rüdisser beim Amt der Vorarlberger Landesregierung, organisieren lässt.” Und da fast nur Mitarbeiter der Landesverwaltung und ausgelagerten Gesellschaften teilgenommen hätten, sei es keine Feier des Wirtschaftsbundes gewesen. Weiter: Das Sponsoring der Feiern durch den Wirtschaftsbund Vorarlberg sei weitgehend geheim gehalten worden. Die Teilnehmer hätte nicht mitbekommen, “wer der wahre Zahler war”. Auch auf der Einladung sei kein Hinweis ersichtlich, die Rechnung der fünf Weihnachtsfeiern sei zudem an die Landesregierung geschickt worden. Die WKStA ergänzt: “Nach Auskunft des Finanzamts für Großbetriebe wurden während der Außenprüfung beim Wirtschaftsbund Vorarlberg keine Hinweise gefunden, die darauf schließen lassen, dass vergleichbare Feiern für andere Funktionäre (im vergleichbaren Umfang) erfolgten. Nach Zeugenangaben veranstaltete der Wirtschaftsbund Vorarlberg keine eigene Weihnachtsfeier.”

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Auf insgesamt 19 Seiten listet die WKStA auf, warum diese sechs Essenstermine im Gesamtwert von fast 13.000 Euro Korruption sein könnten, weshalb sie den Wirtschaftsbund finanziell geschädigt haben und dessen Vereinsstatut widerspricht. Am Dienstag entscheidet das Gericht. Für die Angeklagten drohen bis zu drei Jahren Haft. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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