Am Faschingsdienstag wird es ernst: Wirtschaftsbund-Affäre heute vor Gericht

Heute soll sich klären, was von der Affäre blieb. Es geht knapp 13.000 Euro für fünf Weihnachtsfeiern und ein Abschiedsfest.
Feldkirch Jetzt wird es ernst – und das just am Faschingsdienstag. Die Verhandlung über das, was von der Wirtschaftsbundaffäre geblieben ist, startet. Dabei geht es noch nicht um die Steuernachzahlung von fast einer Million, gegen die der Wirtschaftsbund Beschwerde eingelegt hat. Eine Rückmeldung steht dazu weiterhin aus. Es geht um fünf Weihnachtsfeiern und ein Abschiedsfest des einstigen Landesstatthalters Karlheinz Rüdisser, der sich so anfüttern haben lasse, lautet der Verdacht der Staatsanwaltschaft. Rüdisser und die weiteren drei Angeklagten – der ehemalige Wirtschaftsbund-Obmann Hans Peter Metzler, der ehemalige Wirtschaftsbunddirektor Jürgen Kessler und sein Vorgänger Walter Natter – bestreiten alle Vorwürfe der Untreue und Vorteilsnahme bzw. -zuwendung zur Beeinflussung. Besagte Feiern kosteten jeweils zwischen 1700 und 3300 Euro – insgesamt geht es laut Anklageschrift um einen Gesamtschaden von knapp 13.000 Euro. Die Verhandlung soll bereits heute abgeschlossen werden. Es wird nicht ausgeschlossen, dass auch schon ein Urteil fällt.
“Ungebührlicher Vorteil”
Der Verdacht: Rüdisser habe einen ungebührlichen Vorteil erhalten, weil er sich die Feiern bezahlen ließ. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er “sich dadurch in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen” habe lassen. Die anderen Angeklagten hätten davon gewusst. Hauptaspekt ist die Frage, weshalb der Wirtschaftsbund die Feier bezahlte. In den Einvernahmen betonen Kessler, Metzler und Co., dass es sich um direkte Veranstaltungen des Wirtschaftsbundes gehandelt habe. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft glaubt das nicht. Das Sponsoring des Wirtschaftsbundes sei weitgehend geheim gehalten worden, außerdem hätten fast nur Mitarbeiter der Landesverwaltung und ausgelagerten Gesellschaften an den Feiern teilgenommen, so der Vorwurf.
Acht Zeugen
Heute entscheidet das Gericht, was von der Verdachtslage bleibt. Den Angeklagten drohen bis zu drei Jahren Haft. Auch über die Verhängung einer Verbandsgeldbuße wird verhandelt. Insgesamt sind nach Angaben des Gerichts acht Zeugen geladen, die neben den Angeklagten einvernommen werden sollen. Es gilt die Unschuldsvermutung.