Warum die Materialschlacht in Gemeinden erlaubt ist

Für Gemeinden gilt keine Wahlkampfkostenobergrenze. Manche Kommunen haben sich allerdings selbst eine auferlegt.
Bregenz Was ist von der Causa Wirtschaftsbund geblieben? Neben erstinstanzlichen Verurteilungen und einer neuen Sensibilität vor allem eines: neue Parteientransparenz und neue Regeln zur Parteienförderung – samt Wahlkampfkostenobergrenze. Diese gilt zumindest im Landtagswahlkampf. Auf Gemeindeebene sieht dies anders aus, wie ein Blick in das Regelwerk zeigt. Manche Gemeinden legen sich deshalb selbst eine Höchstgrenze auf. Nicht überall funktioniert es.
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Etwa in Feldkirch. Dort haben die Parteien gemeinsam ein Fairnessabkommen abgeschlossen, dessen Bruch sie sich seitdem gegenseitig vorwerfen. Anders in Lauterach. Dort wird komplett auf Wahlplakate verzichtet. Bürgermeister Elmar Rhomberg erzählt, dass dies bereits zum dritten Mal so gehandhabt wird. “Wir haben 2015 angefangen und viele positive Rückmeldungen erhalten. Deshalb haben wir uns auch heuer wieder dazu entschieden.” Die einzige Wahlwerbemöglichkeit bietet die Gemeindezeitung. “Dort gibt es eine Seite pro Fraktion, mit einem Bürgermeisterkandidaten gibt es eine zweite. Zudem haben wir einen fairen Wahlkampf ohne persönliche Angriffe vereinbart”, fährt Rhomberg fort. Und er ist überzeugt: “Wenn man von Bregenz oder Hard nach Lauterach fährt, fällt das massiv auf.”
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Theoretisch könnte jede Partei so viel Geld in den Wahlkampf buttern, wie sie möchte. Allerdings gelten dieselben Transparenzvorgaben wie für Landesparteien, zumindest für jene, die einer Partei angehören. Und alles ist im Wahlkampf dann doch nicht erlaubt, wie Landesjurist Matthias Germann den VN erläutert. Für den Wahlkampf auf Gemeindeebene seien zwei Gesetze relevant: das Baugesetz und das Naturschutzgesetz. Laut diesen beiden Gesetzen darf Wahlwerbung höchstens vier Wochen vor der Wahl aufgestellt und muss spätestens zwei Wochen nach der Wahl abgebaut werden. Und dann existiert noch ein Passus in der Straßenverkehrsordnung, der besagt, dass an Einrichtungen zur Regelung des Verkehrs – zum Beispiel Ampeln oder Verkehrsschilder – keine Werbung angebracht werden darf. Und Werbung außerhalb von Ortsgebieten innerhalb von 100 Metern zum Fahrbahnrand ist ebenfalls verboten.
Die Vorarlberger Grünen fordern jetzt per Landtagsantrag eine Begrenzung der Wahlkampfkosten auch bei Gemeindewahlen. Gerade in Bregenz sei die Plakatflut von ÖVP und SPÖ enorm, Hunderttausende Euro würden zum Fenster hinausgeschmissen. Hier brauche es gesetzliche Änderungen.
Es existiert allerdings eine Art Wahlkampfkostenhöchstgrenze. Nämlich die eigene Brieftasche. Gemeindeparteien finanzieren sich, neben Unterstützung der Landesparteien, mit einer Parteienförderung in der Gemeinde. Jede Gemeinde fördert unterschiedlich. In Götzis etwa wurde 2017 beschlossen, einer Fraktion 900 Euro zu zahlen. Und je nach Ergebnis werden weitere 4300 Euro aufgeteilt. Der Betrag ist indexiert worden und dürfte heuer wesentlich höher sein. Aber ein fettes Wahlkampfbudget geht sich damit nicht aus. Auch nicht mit 550 Euro zusätzlich für eine Jugend- oder Seniorenorganisation der Partei. Und die rund 40 Euro Sitzungsentgelt pro Kopf behalten manche Fraktionen zudem selbst. Andere zahlen sie an die Mandatare aus.
Apropos Götzis: Anfang 2024 beschloss die Gemeindevertretung, die Parteienförderung auf der Gemeindewebseite auszuweisen. Bisher sind sie nicht zu finden.