Mehrere Wahlen im Land werden angefochten

Der Verfassungsgerichtshof hat mit den Vorarlberger Gemeindewahlen einiges zu tun.
Hard Auf Gemeindeebene ist die Partei Nebensache, oft sogar unerwünscht. Manchen Gruppierungen ist es besonders wichtig, nicht in die Nähe einer Partei gerückt zu werden. Besonders der Liste “Zukunft Hard”. Wenn sie in der Berichterstattung zum Wahlkampf als ÖVP bezeichnet wurde, meldete sich jemand, um klarzustellen, dass sie keine ÖVP-Liste ist. “Schreibt nicht ÖVP-Hard, das stimmt einfach nicht mehr”, stellten Involvierte gegenüber der Presse klar. Die Bewegung habe 66 Personen, von denen rund 20 aus der früheren ÖVP stammen, hieß es außerdem. Nun könnte dies Argumentation der Liste auf den Kopf fallen. Sie kandidierte nämlich auf einem Ticket der früheren ÖVP, musste also keine Unterschriften sammeln, wie es neue Gruppierungen sonst tun müssen. Der ehemalige Harder Kommunalpolitiker Anton Weber hat die Wahl deshalb angefochten – nicht die einzige Anfechtung im Land. Auch mit Fußach und Nenzing müssen sich die Landeswahlbehörde und der Verfassungsgerichtshof beschäftigen.
Anton Weber ist in Hard nicht unbekannt. Vor 30 Jahren gründete er die überparteiliche, unabhängige “Harder Liste”. Vor fünf Jahren zog er sich dann aus der Politik zurück. Jetzt meldet er sich wieder. Und zwar mit einer Wahlanfechtung. Der Anfechtungstext liegt den VN vor. Im Kern geht es darum, dass die Liste “Zukunft Hard” stets betonte, eine neue Liste zu sein, und keine ÖVP. Eine neue Liste muss aber 100 Unterschriften sammeln. Dies habe die Liste nicht getan, also sei die Wahl ungültig. Der Spitzenkandidat von “Zukunft Hard”, René Bickel, entgegnet, dass man sich aus der ÖVP herausentwickelt habe. “Die Harder Volkspartei ist auch Teil der Bewegung. Wir haben uns aber geöffnet und überparteilich gemacht.” Finanziell sei die Liste aber von der Landespartei unterstützt worden. Von einer Teilorganisation wie dem Wirtschaftsbund nicht, hält Bickel fest. Insgesamt meint er: “Diese Sache ist natürlich mühsam und sinnlos. Rechtlich machen wir uns keine Sorgen.”
Zumindest die Landeswahlbehörde dürfte die Anfechtung zurückschicken. Sie ist nämlich nur für reine Rechenfehler zuständig. Schon wenn es um mögliche Neuauszählungen geht, ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) zuständig. Inhaltliche Fragen, wie eben jene aus Hard, dürften also in Wien behandelt werden.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Verfassungsjurist Peter Bußjäger möchte keine Prognose abgeben, wie die Sache ausgeht. „Vorsichtig würde ich sagen, dass eine gewisse Änderung der Listenbezeichnung zulässig sein wird.“ Fraglich sei allerdings, ob ein Hinweis auf die frühere Partei nötig gewesen wäre. Er denkt laut nach: Aus welchem Grund könnte der VfGH darauf schließen, dass das Vorgehen der Liste von René Bickel rechtswidrig war? „Die Regelung im Gemeindewahlgesetz soll es bestehenden Parteien erleichtern, nochmals zur Wahl anzutreten, damit sie nicht wieder Unterstützungserklärungen sammeln müssen.“ Hat „Zukunft Hard“ diese Privilegierung genutzt, sich gleichzeitig aber als neue Liste ausgegeben, bleibt die Frage, „ob der Verfassungsgerichtshof dieses Doppelspiel akzeptiert“. Falls nicht, könnte es eine unsachliche Bevorzugung sein.
Und: „Es stellt sich die Frage, ob viele Wählerinnen und Wähler dadurch, dass sie nicht wussten, dass es sich um die alte ÖVP handelt, in ihrer Wahlentscheidung in die Irre geführt worden sein könnten.“ Zumindest wären dies abstrakte Gründe, eine Wahlwiederholung anzuordnen, sagt Bußjäger.
Fußach könnte hingegen von der Landeswahlbehörde entschieden werden. Auch da ist eine Beschwerde eingelangt, bestätigt der alte und neu gewählte Bürgermeister Thomas Fitz von der Liste “Zukunft Fußach”. Da geht es um einen Rechenfehler bei den Vorzugsstimmen, erläutert er. “Wir sprechen hier von vielleicht zwei Vorzugsstimmen. Am Gesamtergebnis ändert sich nichts.” Beate Brunner-Brandl von der “Bürgerliste Fußach und Freiheitliche” betont hingegen, dass man diese Rechenfehler nicht ignorieren könne. “Wie das passiert ist, weiß ich nicht. Auffallend ist, dass es nur unsere Mandate oder Ersatzmitglieder betrifft”. Das könne natürlich Zufall sein, aber trotzdem müsse man es melden.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.
Nenzing dürfte hingegen direkt beim Verfassungsgerichtshof landen. Wie angekündigt ficht Anwalt Johannes Schallert die Wahl an. Wie die VN berichteten, durfte er mit der SPÖ nicht antreten. “Im Nenzinger Wahldrama wollte ich eigentlich zunächst die Strafanzeige fertigstellen, aber aufgrund eines möglichen Fristablaufes habe ich sicherheitshalber die Wahlanfechtung vorgezogen”, erklärt er sein Vorgehen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Anfechtungen in Vorarlberg sind nichts Ungewöhnliches. Die Bürgermeister-Stichwahlen in Bludenz und Hohenems mussten im Jahr 2015 wiederholt werden. Beide Male ging es um nicht rechtmäßig ausgestellte Wahlkarten. Und beide Wahlen waren sehr knapp, weshalb diese Wahlkartenausstellungen theoretisch das Ergebnis beeinflussen hätten können. Denn nur, wenn ein Umstand wahlentscheidend ist, muss die Wahl wiederholt werden. Ob dies in den oben erwähnten Fällen der Fall ist, werden die Wählerinnen und Wähler erst in einigen Monaten erfahren. Im Jahr 2015 lagen zwischen Stichwahl und VfGH-Entscheidung sechs Monate.