Landeswahlbehörde weist Einsprüche ab

Beschwerden aus drei Gemeinden ab- bzw. zurückgewiesen. Bei manchen ist jetzt der Verfassungsgerichtshof am Zug.
Bregenz Die Landeswahlbehörde hat entschieden: Aus ihrer Sicht sind alle drei beanstandeten Wahlgänge in Ordnung. Mit einer Einschränkung: Für die Einsprüche in Hard und Rankweil sieht sie sich gar nicht zuständig. Da muss der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Und das kann dauern.
In Fußach war die Sache klar. Da hat die Landeswahlbehörde Unrichtigkeiten entdeckt, wie die Landesregierung in einer Aussendung schreibt. Und zwar bei der Verlautbarung des Ergebnisses. Die Vorzugsstimmen sind falsch berechnet worden (die VN berichteten). Hier hat die Landeswahlbehörde das Ergebnis zwar korrigiert, allerdings ohne Einfluss auf das Wahlergebnis und die Mandatszahl. Damit ist die Sache erledigt.
In Rankweil ging es um eine Stimme. Der FPÖ fehlte eine Stimme, um den Grünen noch ein Mandat abzuluchsen. Deshalb fordert die FPÖ, dass in einem Sprengel nachgezählt wird (auch hierüber berichteten die VN bereits). Der Einspruch bleibt ohne Folgen. Die Landeswahlbehörde ist lediglich dazu da, Fehler bei der ziffernmäßigen Ermittlung zu untersuchen. Schon wenn es darum geht, Stimmen neu auszuzählen, ist die Behörde nicht mehr zuständig – sondern der Verfassungsgerichtshof.
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In Hard wird der Einspruch mit derselben Begründung zurückgewiesen. Der ehemalige Gemeindepolitiker Anton Weber hat Einspruch erhoben, weil die Liste “Zukunft Hard” auf einem ÖVP-Ticket zur Wahl angetreten ist, sich allerdings nie als ÖVP deklariert hat. Also hätte die Liste neue Unterschriften sammeln müssen, um antreten zu können. So zumindest lautet Webers Argumentation. Die Landeswahlbehörde verweist auch Weber an den Verfassungsgerichtshof.
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Direkt beim Verfassungsgerichtshof landet eine Beschwerde aus Nenzing. Wie die VN berichteten, hat sich Johannes Schallert an das Höchstgericht gewendet, weil ihn die Gemeinde mit seiner SPÖ-Liste nicht antreten ließ. Am Sonntag ist Stichwahl, unter anderem in Nenzing und Hard. Dann steht fest, wer Bürgermeister oder Bürgermeisterin wird. Ob es dann auch so bleibt, könnte der Verfassungsgerichtshof entscheiden. Und das kann einige Monate dauern.