Weiter dicke Luft rund um CBD-Hanfblüten

Politik / 18.04.2025 • 13:00 Uhr
„Hanf und CBD sind im europäischen Spitzensport angekommen“, sagt CEO und Gründer Daniel Feurstein.  hanafsan
Hanafasan-CEO und Gründer Daniel Feurstein fordert Rechtssicherheit. Sein Unternehmen Hanafasan handelt mit CBD-Produkten.  hanafsan

Ein VwGH-Gutachten könnte den Verkauf legaler Cannabisblüten neu ordnen. Auch in Vorarlberg kämpft die Branche ums Überleben.

Schwarzach, Wien “Ich bin mittlerweile ein Hobbyjurist”, sagt Daniel Feurstein, der eigentlich promovierter Biologe ist und aus der Arzneimittelforschung kommt. Er ist Unternehmer und handelt mit nicht berauschendem CBD der Cannabispflanze. Seine Branche beschäftigt die Juristen. Denn die Situation für CBD-Hanfshops hatte sich Anfang des Jahres nach einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) rigoros verändert, die VN berichteten. Nun könnte ein neues Erkenntnis des VwGH erneut alles umdrehen.

Unterschied CBD und THC

Im Gegensatz zum psychoaktiven Hauptwirkstoff Tetrahydrocannabinol (THC) der Cannabispflanze hat CBD keine berauschende Wirkung. CBD kann krampflösend wirken, bei Schlafstörungen, Nervenschmerzen und entzündungsbedingten Krankheiten helfen.

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“Legal handelbare Cannabisblüten unterliegen zwar der Tabaksteuer, sind jedoch eindeutig kein Gegenstand des österreichischen Tabakmonopols”, stellt Verfassungsexperten Heinz Mayer in seinem Gutachten nun klar. Zahlreiche CBD-Shops in Österreich haben daraufhin angekündigt, nach den monatelangen juristischen Unsicherheiten ab sofort wieder Cannabisblüten verkaufen zu wollen. Feurstein gibt sich jedoch abwartend: “Ich habe bereits kurz nach den ersten Medienberichten vom Zoll eine E-Mail bekommen, dass ich die Artikel ignorieren soll.” Erst am Tag zuvor hatten sieben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zolls sein Vorarlberger Unternehmen geprüft. In Rankweil gibt es eine Produktionsstätte, in Götzis ein Geschäft.

Unterschiedliche Rechtsmeinungen zu Verkauf

Auch das Finanzministerium (BMF) ließ prompt per Aussendung wissen, dass es das Gutachten zwar prüfen will, aber “ein Gutachten kann ein Verkaufsverbot nicht kippen”. Das BMF führt in einer Aussendung weiter aus: “Laut einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs unterliegen CBD-Blüten mit einem THC Gehalt von unter 0,3 % der Tabaksteuer. Nach Rechtsauffassung des BMF unterliegt der Verkauf von CBD-Blüten damit ex lege auch dem Tabakmonopol. Nach dem Tabakmonopolgesetz dürfen grundsätzlich nur Trafiken dem Monopol unterliegende Waren verkaufen, Hanfshops daher nicht.” Dieses Verbot gelte auch für Verkäufe per Automaten.

Die Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit.

Heinz Meyer, Verfassungsjurist

Diesen Punkt sieht Verfassungsjurist Meyer in seinem Gutachten eben anders. Der Experte formuliert es deutlich: Eine Ausweitung des Tabakmonopols auf Cannabis wäre “verfassungswidrig, europarechtswidrig und ein unzulässiger Eingriff in die Erwerbsfreiheit”.

Unternehmen wandern ab

Auslöser der Rechtsunsicherheit war eine Entscheidung der Zollbehörde Ende 2024. Sie interpretierte ein höchstgerichtliches Erkenntnis des VwGH dahingehend, dass der Verkauf legaler Cannabisblüten ausschließlich Trafiken und Tabakgroßhändlern vorbehalten sei – mit Verweis auf das Tabakmonopolgesetz. Die Auswirkungen in Vorarlberg waren verheerend, berichtet Feurstein: “Bei uns ist der Anteil der Blüten am Gesamtverkauf eher klein. Daher hat uns die Entwicklung Anfang des Jahres nicht so betroffen. Das ist bei den meisten anderen Mitbewerbern, auch in Vorarlberg, anders.” Viele hätten “von heute auf morgen” Insolvenz anmelden müssen.

Österreichweit ergab sich das gleiche Bild: Fast 500 CBD-Fachgeschäfte hätten Umsatzeinbrüche von bis zu 80 Prozent erlitten, bestätigt auch Klaus Hübner, Obmann des neu gegründeten Österreichischen Cannabis-Bundesverbandes (ÖCB). Die Branche umfasst zudem Analytik-Labors, landwirtschaftliche Betriebe, Großhändler und Importeure. Es sei zu Strafbescheiden, Steuernachforderungen und Insolvenzen gekommen. Gleichzeitig seien Kunden ins Ausland abgewandert – dem österreichischen Fiskus seien Steuereinnahmen entgangen.

Daniel Feurstein (Dr. Feurstein Medical Hemp) produziert und verkauft in Vorarlberg CBD-Produkte unter der Marke Hanafsan.  VN/Steurer
Daniel Feurstein (Dr. Feurstein Medical Hemp) produziert und verkauft in Vorarlberg CBD-Produkte unter der Marke Hanafsan.  VN/Steurer

Das ist auch ein Aspekt, den Feurstein nicht nachvollziehen kann: “Die wirtschaftliche Lage ist nun das dritte Jahr schlecht. Auch in diesem Zusammenhang finde ich es unverantwortlich, solche Schritte zu setzen.” Wenn es dem Staat darum ginge, mehr Steuern einzunehmen, gebe es eine bessere Vorbereitung, kritisiert er. Die Trafikanten, bei denen das Verkaufsrecht liegen soll, haben das Produkt schlicht noch nicht. “Seit drei Monaten zahlt de facto niemand mehr Steuern für diese CBD-Hanfblüten, weil es sie nicht mehr gibt. Das Geschäftsfeld ist weggebrochen.”