Ist der Bregenzerbonus beim Seebad legal?

Landesvolksanwalt möchte sich ansehen, ob der Bonus für Bregenzer auf Jahreskarten Bürger aus anderen Gemeinden diskriminiert. Die Stadt hat mit einem Kniff versucht, damit der Bonus hält.
Bregenz Am 20. Mai soll es endlich soweit sein. Das neue – luxuriöse und teure – Bregenzer Seebad eröffnet. Am 29. Mai folgt das Freibad. Über 80 Millionen Euro Steuergeld wurden in das Bad gesteckt, das alle Stücke spielt: Von einer Beheizung mit Seewasser über handgemachte Lampenschirme und Türgriffe bis zum Traum-Ausblick aus der Sauna. Dementsprechend gestalten sich die Eintrittspreise. Zumindest Bregenzerinnen und Bregenzer sollen nicht den vollen Preis bezahlen. Sie bekommen die Hälfte der Kosten einer Jahreskarte als Gutschein zurück. Das könnte rechtswidrig sein, moniert Landesvolksanwalt Klaus Feurstein. Zumal kürzlich der Oberste Gerichtshofs (OGH) den Nicht-Bregenzer-Zuschlag bei Bootsliegeplätzen gekippt hat. Verfassungsjurist Peter Bußjäger sieht trotzdem Chancen, dass der Bregenzerbonus beim Stadtbad hält.
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Eine Jahreskarte für Erwachsene kostet zukünftig 600 Euro und gilt auch für das Strandbad und die Mili. Kinder zahlen 300 Euro, Jugendliche und Senioren 480 Euro. Käuferinnen und Käufer, die ihren Hauptwohnsitz in Bregenz haben, können sich aber freuen. 45 Prozent, also fast die Hälfte, bekommen sie in Form von Bregenzer Wirtschaftsgutscheinen zurück. Der Stadtrat hat dazu am 22. Oktober des Vorjahres eine Richtlinie erlassen. Zum Ärger mancher Bürger aus anderen Orten, wie Landesvolksanwalt Feurstein ausführt. “Ein Bregenzer bekommt diesen Bonus, ein Lauteracher nicht. Und das kurz nach einem OGH-Urteil zu den Liegeplätzen. Jetzt gibt es eine ähnliche Situation, nur umgekehrt. Wir sehen uns das an, ich bin gespannt ob das hält.”
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Der Bregenzer Bürgermeister Michael Ritsch ist überzeugt, dass dem so ist. Erstens sei der Fall nicht mit den Liegeplätzen vergleichbar. Dort hat der OGH entschieden, dass ein Aufschlag für Nichtbregenzer nicht rechtens ist. “Beim Seebad ist es anders. Da zahlt jeder denselben Tarif. Und wir bieten im Rahmen der Gesundheitsförderung für unsere Bürger an, dass sie im Bürgerservice einen Teil des Preises als Wigem-Gutscheine bekommen. Und zwar unter dem Titel Gesundheit. Schwimmsport ist bis ins hohe Alter möglich.” Die Juristen der Stadt würden davon ausgehen, dass es hält.
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Das könnte mit dem Begriff “Gesundheitsförderung” zusammenhängen, erläutert Universitätsprofessor Peter Bußjäger. Der OGH schreibt zwar, dass Preisunterschiede, die an Wohnorte geknüpft sind, verfassungsrechtlich bedenklich sein können. Allerdings mit dem Zusatz: “Sie können aber durch objektive Gründe gerechtfertigt werden. Dies kommt beispielsweise für gesundheitlich relevante Einrichtungen wie kommunale Frei- oder Hallenbäder in
Betracht, weil die Gemeinden als Betreiber solcher Einrichtungen daran interessiert sind, ihren Bewohnern gesundheitsfördernde Aktivitäten durch günstigere Tarife zu erleichtern, und weil sie dies etwa durch eine Zweckbindung steuerlicher Mittel rechtfertigen können.” Bußjäger erläutert: “Der OGH hat da irgendwo einen Weg gewiesen. An dem hat sich die Stadt offenbar orientiert.”
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Bis klar ist, ob der Bonus rechtlich in Ordnung ist, werden noch viele Besucher das Drehkreuz des neuen Seebads passieren. Die Stadt legte im Budget für heuer 100.000 Euro für diese Förderung auf die Seite. “Da rechnen wir mit rund 500 Bregenzerinnen und Bregenzern, die eine Jahreskarte zu den unterschiedlichen Tarifen kaufen”, sagt Ritsch. Aber natürlich wisse man es nicht. Laut der Richtlinie könnte die Auszahlung stoppen, wenn das Geld aufgebraucht ist. “Es besteht insoweit kein Rechtsanspruch auf die Förderung”, heißt es darin am Schluss. Falls sie überhaupt hält.