Wiesflecker nach Volksanwalt-Kritik zu Pflegeerlass: “Das ist leider passiert”

Politik / 10.07.2025 • 17:10 Uhr
Wiesflecker nach Volksanwalt-Kritik zu Pflegeerlass: "Das ist leider passiert"
Die ehemalige Landesrätin versprach damals eine Kommission, musste die Pläne aber rasch zurücklegen. VN/Paulitsch

Kritik des Landesvolksanwalts für Ex-Landesrätin teilweise nachvollziehbar. Nachfolgerin berichtet: Empfehlungen zum Teil bereits umgesetzt.

Bregenz Die Aufregung war groß, als die Rechercheplattform “Dossier” vor einem Jahr von einem Fall möglicher Vernachlässigung mit Todesfolge in einem Senecura-Pflegeheim in Hard berichtete. Ein Sachverständiger des Landes prüfte – und fand keine Belege dafür. Auch die Aufsicht prüfte den Fall. Nachdem öffentliche Kritik an diesen Prüfungen laut wurde, kündigte die damals zuständige Landesrätin Katharina Wiesflecker eine unabhängige Kommission an, um sowohl die Vorfälle im Pflegeheim als auch die Aufsicht des Landes noch einmal zu untersuchen. Kurz darauf musste sie diese Pläne wieder aufgeben.

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Rechtlich war dies nicht möglich, weil beide Themen komplett unterschiedliche Kompetenzen benötigen. Dass dies aktuell medial wieder für Kritik sorgt, kann sie nicht verstehen. Landesvolksanwalt Klaus Feurstein betont im VN-Gespräch: “Damals war schnell klar, dass man nicht einfach für irgendetwas eine Kommission erfinden kann.” Auch Wiesfleckers Nachfolgerin Martina Rüscher betont: “Der ursprüngliche Vorschlag zur Einrichtung einer Kommission wurde durch offizielle Organe ersetzt.”

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Der Patientenanwalt sah sich noch einmal den Fall an. Und der Landesvolksanwalt widmete sich der Frage, ob die Pflegeheimaufsicht im Land funktioniert. Dieser Bericht liegt nun als Rohfassung bei der Landesregierung, die zwei Monate Zeit hat, darauf zu antworten. “Dossier” zitiert auszugsweise daraus. Darin kritisiert der Landesvolksanwalt etwa, dass Wiesflecker damals in einem Erlass die Vorgabe gestrichen hat, dass ein Heim mindestens alle drei Jahre geprüft werden muss. Bei einer Begutachtung wäre das aufgefallen, schreibt Feurstein. Wiesflecker bestätigt auf VN-Anfrage: “Ja, das ist leider passiert. Die Frist ist redaktionell aus einem neuen Erlass herausgefallen, das war keine politische Vorgabe.” In der Praxis habe sich dadurch allerdings nichts geändert, die Heime seien trotzdem innerhalb der Frist geprüft worden. Natürlich müsse das aber im Erlass stehen. Feurstein bemängelt zudem die personelle Ausstattung der Heimprüfung. Wiesflecker bestätigt: “Wenn man die Prüfintervalle verkürzen möchte, braucht es natürlich eine Aufstockung.” Festzuhalten sei aber auch, dass in ihrer Zeit als Landesrätin teilweise drei Kommissionen und zwei Anwälte auf die Heime geachtet haben.

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Mittlerweile hat das Land die Heimaufsicht auf neue Beine gestellt. Rüscher erläutert: “Künftig sind jährlich pflegefachliche Prüfungen mit umfassenden Qualitätskontrollen vor Ort vorgesehen und zweijährlich kommissionelle Heimeinschauen.” Auch ein gefordertes Pflegequalitätshandbuch existiert bereits, fährt sie fort. Sie hat nun zwei Monate Zeit, zur Kritik des Volksanwalts im Bericht Stellung zu beziehen. Anschließend wird der Bericht offiziell veröffentlicht.

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