„Hier geht es um persönliche Propaganda“

ÖVP, SPÖ, Grüne und Neos nehmen eine umstrittene Änderung des Parteiengesetzes vor.
SCHWARZACH. Zumindest in dieser Hinsicht eint die Vorarlberger Nationalratsabgeordneten Heike Eder (ÖVP), Antonio Della Rossa (SPÖ), Johannes Gasser (Neos) und Nina Tomaselli (Grüne) Erleichterung: Mit ihren Fraktionen werden sie keine Gesetzesänderung vornehmen müssen, die Parteien empfindliche Strafen erspart, die der „Unabhängigen Parteien-Transparenz-Senat“ (UPTS) verhängt hat. „Das wäre den Bürgern nicht erklärbar gewesen“, sagt Della Rossa.

„Dass man auch nur daran gedacht hat, sich selbst zu exkulpieren (befreien; Anm.), ist unglaublich“, sagt der ehemalige Rechnungshofpräsident Franz Fiedler. Es war aber so: Der UPTS hatte unzulässige Spenden an ÖVP, Grüne und Neos festgestellt. Regierungsmitglieder wie Ex-Kanzler Karl Nehammer (ÖVP), Ex-Vizekanzler Werner Kogler und Ex-Justizministerin Alma Zadic (beide Grüne) sowie der heutige Bildungsminister Christoph Wiederkehr (Neos) hatten laut Rechnungshof Kabinettsmitarbeiter parteipolitische Inhalte auf diversen Social-Media-Accounts erstellen lassen.
Das ist keine Lappalie, wie der Verfassungsrechtler Peter Bußjäger bestätigt, der stellvertretender UPTS-Vorsitzender ist: Parteien würden massiv gefördert werden. Sie dürften keine Geld- oder Sachspende einer Gebietskörperschaft annehmen. Leistungen, die von Kabinettsmitarbeitern zu Gunsten von ihnen erbracht werden, würden jedoch eine Sachspende darstellen. Das ist das eine. Das andere: Die Geldbußen würden dem Wert dieser Leistungen entsprechen. Bei den Grünen, die das Maximum ausgefasst haben, handelt es sich allein um rund 100.000 Euro.

Die vier Parteien wollten nun – im Unterschied zur FPÖ – eine Gesetzesänderung vornehmen, durch die die Strafen hinfällig geworden wären. Nach massiver öffentlicher Kritik haben sie das jedoch fallen gelassen. Geblieben ist eine Neuregelung, wonach Social-Media-Acccounts jeweils gekennzeichnet, aber doch, sowohl von Kabinetts- als auch von Parteimitarbeitern befüllt werden dürfen. Eder, Della Rossa und Gasser können damit leben. Tomaselli hat Bauchweh: Das sei „mit Sicherheit nicht die beste Lösung im Sinne sauberer Trennung zwischen Regierungs- bzw. Klub- und Parteiarbeit auf der anderen Seite“, sagt sie: „Ich bin nicht glücklich darüber. Der Anspruch der Politik an sich selber sollte der Beschluss möglichst bester Lösungen sein. Das ist beim vorliegenden Entwurf zum Parteiengesetz nicht der Fall, wie auch die vielen Expertinnen-Stimmen zeigen.“

Der Rechnungshof forderte getrennte Accounts für Regierungs- und Parteiarbeit: So hätte seines Erachtens sichergestellt werden können, dass keine öffentlichen Ressourcen in zweitere fließen. Bußjäger hätte sich dem angeschlossen. Für Fiedler wäre sie logisch gewesen: „Hier geht es um persönliche Propaganda mit dem Ziel, eine Person so darzustellen, dass sie bei der nächsten Wahl gut dasteht.“
Es sei „völlig unverständlich“, warum man das nicht wie in Deutschland regle: Friedrich Merz zum Beispiel hat auf X einen Account als Regierungschef, der von öffentlich Bediensteten betreut wird und einen weiteren als CDU-Vorsitzender, um den sich die Partei kümmert.