Gefahr für Igel, Spitzmaus und Co: Die Schattenseite von Mährobotern

Politik / 20.08.2025 • 10:13 Uhr
ABD0065_20250707 – BAD SAAROW – DEUTSCHLAND: ++ ARCHIVBILD ++ ARCHIV – 03.06.2024, Brandenburg, Bad Saarow: Ein MŠhroboter mŠht Gras in einem Garten. (zu dpa: ÇÇIgel schŸtzenÈ: GrŸne fordern nŠchtliches MŠhroboter-VerbotÈ) Foto: Monika Skolimowska/dpa +++ dpa-Bildfunk +++. (ARCHIVBILD VOM 3.6.2024) – FOTO: APA/dpa/Monika Skolimowska
Mähroboter sind praktische Helfer im Garten. Für viele Wildtiere sind sie aber eine Bedrohung.APA/DPA

Tierschützer fordern eine gesetzliche Einschränkung für die Gartenhelfer. Sie sollen nicht in der Nacht fahren dürfen.

Dornbirn Mähroboter gelten als bequem, effizient und praktisch. Doch es gibt eine Schattenseite, auf die Tierschützerinnen und Tierschützer immer wieder hinweisen: Für Wildtiere kann eine Begegnung tödlich ausgehen. “Laufen die Roboter nachts oder in der Dämmerung, sind Spitzmaus oder Igel besonders gefährdet”, erklärt Elisabeth Ritter von der Fachberatung der inatura in Dornbirn. “Vor allem Jungtiere werden von den Geräten nicht als Hindernis erkannt und geraten immer wieder in das Mähwerk.” Igel kämen oft zu Tode, da sie bei Gefahr nicht flüchten, sondern sich zusammenrollen. Der Österreichische Tierschutzverein pochte heuer bereits auf ein gesetzliches Nachtfahrverbot.

Auch tagsüber nicht unproblematisch

Elisabeth Ritter thematisiert Probleme auch abseits der Abend- und Nachtstunden. “Wildtiere finden in einem mit Mähroboter gepflegten Rasen kaum Nahrung und keinen Lebensraum. Auf solchen Rasen gibt es nahezu kein Leben, keine Insekten und entsprechend auch keine Nahrung für Singvögel, Kleinsäuger, Reptilien, Amphibien oder Igel.” Dazu käme die “offensichtliche Gefahr” für Amphibien, Reptilien und kleine Säugetiere wie Verletzungen, amputierte Gliedmaßen oder Tod. Auch für Haustiere wie Katzen könnten Mähroboter bedrohlich sein, erklärt die Expertin der inatura. “Obwohl moderne Geräte mit Sensoren ausgestattet sind, besteht die Gefahr, dass sie über eine Pfote oder den Schwanz fahren und Verletzungen zufügen.”

ABD0006_20241026 – NEUZELLE – DEUTSCHLAND: ARCHIV – 09.11.2023, Brandenburg, Neuzelle: Mit einem Mit-Mach-Projekt fŸr alle wollen Biologen und Biologinnen des Landesamtes fŸr Naturschutz, Umwelt und Geologie mehr Ÿber Igel herausfinden. (zu dpa: ÇIgel gesucht: Landesamt ruft Menschen zum Mitmachen aufÈ) Foto: Patrick Pleul/dpa/dpa-tmn +++ dpa-Bildfunk +++. – FOTO: APA/dpa/Patrick Pleul
Für Igel endet die Begegnung mit einem Mähroboter oft tödlich.APA/dpa

In Vorarlberg besteht kein landesweit geltendes gesetzliches Nachtfahrverbot für Mähroboter, wie es aus dem Landhaus auf VN-Anfrage hieß. Das Land sei auch nicht zuständig. Gemeinden könnten über Verordnungen tätig werden. Grundlage ist das Landes-Sicherheitsgesetz. Es erlaubt Kommunen, “bestimmte lärmerregende Tätigkeiten” zeitlich und örtlich zu beschränken. Das kann den Erklärungen zufolge auch Mähroboter umfassen, die oft viel leiser sind als klassische Rasenmäher. Dezibel-Grenzen gibt es im Gesetz nämlich nicht, es ist allgemein die Rede von “ungebührlich störendem Lärm.” Den Gemeinden werde ein Ermessensspielraum eingeräumt. Eine Verordnung könne also alle “lärmerregenden Tätigkeiten” zu bestimmten Zeiten untersagen, und damit auch Mähroboter – selbst wenn diese nur leise surren.

Zeiten in Dornbirn und Bregenz festgelegt

Dornbirn verfügt über eine solche Lärmschutz-Verordnung. In der Stadt ist die “Verwendung von lärmerregenden Garten- und sonstigen Arbeitsgeräten, insbesondere Rasenmäher, Rasentrimmer, Heckenscheren, Häcksler und Laubbläser sowie Kreis- und Motorsägen” nur werktags von acht bis zwölf Uhr sowie von 13.30 bis 19.30 Uhr erlaubt. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, begeht eine Verwaltungsübertretung. Auch in Bregenz gilt eine Verordnung, die das “Rasenmähen und Heckenschneiden mit von Verbrennungsmotoren angetriebenen Geräten”, aber auch die Inbetriebnahme sonstiger Gartengeräte, die Lärm verursachen, auf die Zeit von acht bis zwölf sowie von 14 bis 19 Uhr beschränkt.

Gefahr für Igel, Spitzmaus und Co: Die Schattenseite von Mährobotern
Elisabeth Ritter ist die Leiterin der inatura-Fachberatung.VN/Paulitsch

Nicht alle Gemeinden gehen so vor. Feldkirch und Hohenems verweisen etwa auf die Bestimmungen des Sicherheitsgesetzes zu Lärmstörungen, eine zusätzliche Verordnung gebe es nicht. Auch Rankweil hat keine erlassen. Vielerorts gibt es aber entsprechende Empfehlungen, etwa in Wolfurt.

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inatura-Fachberaterin Ritter zufolge könnte weniger Rasenmähen überhaupt sinnvoll sein. “Werden Grünflächen nur ein- bis dreimal im Jahr gemäht, kann sich ein wertvoller Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten entwickeln.” Es könnte auch nur ein Teilbereich stehen bleiben, als sichere Insel für die Gartenbewohner. Ein Naturgarten müsse auch nicht ungepflegt und unordentlich ausschauen, sagt die Expertin. Durch entsprechende Pflege könnten bunte Blühflächen und abwechslungsreiche Wiesen- und Gehölzbereiche entstehen. Sie unterstreicht: “Unsere Gärten haben einen hohen Wert für den Artenschutz.”

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