Wahlkampfspende an AfD aus Vorarlberg war illegale Strohmann-Aktion

Politik / 22.08.2025 • 14:10 Uhr
Wahlkampfspende an AfD aus Vorarlberg war illegale Strohmann-Aktion
Dingler spendete der “Alternative für Deutschland” Plakate im Wert von knapp 2,4 Millionen Euro.APA/DPA

Die scheinbar über einen Vorarlberger Ex-Politiker finanzierten AfD-Plakate im vorgezogenen Bundestagswahlkampf diesen Winter waren Strohmannspenden.

Berlin Die deutsche Bundestagsverwaltung stuft eine Großspende des früheren Vorarlberger FPÖ-Funktionärs Gerhard Dingler an die AfD aus dem Bundestagswahlkampf im vergangenen Winter als unzulässige Strohmann-Spende ein. Einen entsprechenden Bild-Artikel bestätigte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem ZDF. Nach monatelanger Prüfung sieht die Behörde den Tatbestand einer verbotenen Weiterleitungsspende als erfüllt an.

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Konkret geht es um eine Wahlkampfhilfe in Form von Plakatwerbung im Wert von rund 2,35 Millionen Euro. Beauftragt hatte diese im Jänner 2021 der frühere Vorarlberger FPÖ-Funktionär Gerhard Dingler. Laut AfD sollte die Maßnahme als “Werbemaßnahme anderer” gelten. Doch Ermittlungen der Geldwäschemeldestelle in Österreich (FIU) ergaben, dass Dingler kurz zuvor einen noch höheren Betrag vom deutschen Immobilienunternehmer Henning Conle erhalten hatte.

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Der Bundestagssprecher erklärte, es gebe keine Hinweise auf ein persönliches Näheverhältnis zwischen Dingler und Conle. Da Conle bereits in der Vergangenheit als verdeckter AfD-Unterstützer in Erscheinung getreten sei, geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass er der tatsächliche Geldgeber war. Dingler habe das Geld treuhänderisch verwaltet und möglicherweise eine Aufwandserstattung erhalten. Für die Bundestagsverwaltung ist Dingler ein Strohmann für eine illegale Wahlkampfspende gewesen.

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Die AfD hatte den Betrag nach Bekanntwerden der Vorwürfe zunächst zur Verwahrung an die Bundeskasse überwiesen. Damit entging sie einer Strafzahlung in dreifacher Höhe. Das Geld wird durch den Entscheid einbehalten. Doch die Partei bestreitet weiterhin die Vorwürfe und kündigte rechtliche Schritte an, um besagte 2,35 Millionen Euro doch zurückzuerhalten.

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