Landesverwaltungsgericht hat entschieden: Land muss Covid-Förderungen offenlegen

Gericht gibt Beschwerde statt. Nun muss die Landesregierung reagieren.
Bregenz Die Vorarlberger Landesregierung hat sich bisher geweigert, auf eine VN-Anfrage zu Covid-Wirtschaftsförderungen Auskunft zu geben. Zu Unrecht, wie das Landesverwaltungsgericht entschieden hat. Der VN-Mitarbeiter hat – mittlerweile bei der Tageszeitung “Standard” tätig – nämlich gegen die Auskunftsverweigerung Beschwerde eingelegt und jetzt recht bekommen. Insgesamt wurden Förderungen von rund 15 Millionen Euro in sieben Förderschienen ausbezahlt. 14 Millionen davon als Investitionsprämie für Hotels und Gastronomie sowie zur Förderung regionaler Wertschöpfung. Der “Standard” fragte bei der Landesregierung nach, wie sie mit dem Urteil umgehen wird. Sie werden dem selbstverständlich nachkommen, antwortete sie. Ob Revision erhoben oder die Auskunft erteilt wird, werde allerdings innerhalb der vorgesehenen Frist entschieden.
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1500 Unternehmen haben eine Förderung aus dem oben beschriebenen Topf erhalten. Nun muss das Land veröffentlichen, welche das sind. Mindestens 700 Unternehmen haben mehr als 5000 Euro Investitionsprämie erhalten. Der Maximalbetrag von 50.000 Euro floss an 49 Unternehmen. Einzelunternehmen, die weniger als 5000 Euro erhalten haben, sind von der Offenlegung ausgenommen, schreibt der “Standard”. Diese Einschränkung gelte auch für Busunternehmen. Anders sieht es bei Förderungen für GmbHs und Kapitalgesellschaften aus, diese Förderungen müssen immer veröffentlicht werden. Bei anderen Fördertöpfen müssen alle Empfänger veröffentlicht werden.
Das Landesverwaltungsgericht stellte fest, dass die Auskunftserteilung im öffentlichen Interesse liege. So könne überprüft werden, ob das Geld auch dem Zweck entsprechend eingesetzt wurde, niemand gegen die Förderrichtlinien verstoßen hat und ob die Ziele der Förderungen erreicht wurden.