Nenzinger Wahlanfechtung vor Höchstgericht

Der Verfassungsgerichtshof berät über den Ausschluss eines Politikers von der Wahl.
Wien, Nenzing Johannes Schallert wäre gerne mit seiner Liste “Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie” zur Gemeindewahl am 16. März angetreten. Doch daraus wurde nichts. Die Gemeindewahlbehörde wies sowohl seine Liste als auch ihn als Bürgermeisterkandidaten zurück. Schallert hat die Wahl deshalb angefochten. In den kommenden Wochen setzt sich der Verfassungsgerichtshof damit auseinander. Die Wahlanfechtung ist eine von mehr als 100 Beschwerden und Anträgen, mit denen sich der VfGH in den kommenden Wochen befassen wird.
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Die Gemeindewahlbehörde ließ Schallert nicht antreten, weil seine Wahleinreichung mangelhaft gewesen sei. Schallert vermisste daraufhin konkrete Verbesserungsvorschläge, was er in seiner Beschwerde an den Verfassungsgerichtshof als böswilliges Verhalten einordnete. Deshalb seien die Wahlen als rechtswidrig aufzuheben. In einem VN-Bericht noch vor der Wahl sprach Schallert gar von “kriminellen Spielchen” und stellte fest: “Ich muss leider davon ausgehen, dass die Gemeindewahlbehörde die angemeldete Teilnahme der ‚Liste Sauberes Nenzing – SPÖ und Parteifreie‘ an den Gemeindewahlen durch einen Vorgang verhindern will, der zwischen skurril und kriminell liegt. Somit bin ich auch kein Kandidat für das Bürgermeisteramt.” Der damalige Bürgermeister Florian Kasseroler (FPÖ) konterte: Der Wahlvorschlag habe schwere formale Mängel aufgewiesen. Ihm sei mitgeteilt worden, dass die notwendigen Unterstützungserklärungen auf einem “einheitlichen, das heißt zusammenhängenden Elaborat” und nicht auf separaten Papieren aufscheinen müssten. Dieselbe Auskunft habe Johannes Schallert auch schriftlich vom Amt der Vorarlberger Landesregierung erhalten, was Schallert jedoch dementiert.
Aussage gegen Aussage also. Der Verfassungsgerichtshof wird sich in den kommenden Wochen ansehen, wer recht hat.