Nur Verein oder Teil der ÖVP: Causa Seniorenbund geht in die nächste Runde

Unabhängiger Parteien-Transparenz-Senat ruft nun den Bundesverwaltungsgerichtshof an. Auch der Vorarlberger Seniorenbund, nun “Vorarlberg 50plus”, ist betroffen.
Schwarzach, Wien Ist der Verein Seniorenbund eine ÖVP-Teilorganisation oder nicht? Das Hin und Her, das bis in die Zeit der Coronapandemie zurückreicht, scheint kein Ende zu nehmen. Nun geht es in die nächste Runde. Wie am Dienstag bekannt wurde, hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) den Verwaltungsgerichtshof angerufen. Er legt Revision gegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts ein, wonach der Seniorenbund kein Teil der Volkspartei ist. Damit war auch die vom UPTS auferlegte Geldbuße in Höhe von 15.000 Euro aufgehoben. Der Seniorenbund hatte 2023 Corona-Förderungen in Millionenhöhe zurückerstattet. Auch der Vorarlberger Verein, der mittlerweile “Vorarlberg 50 plus” heißt, bezahlte rund 24.000 Euro zurück. Ob er das Geld wieder erhält, ist somit weiter unklar.
Verein und Parteiorganisation
Die Causa dreht sich um den NPO-Fonds, über den gemeinnützigen Organisationen in der Coronapandemie unter die Arme gegriffen wurde. Das Geld aus dem Fonds kam Vereinen zugute, politische Parteien waren ausdrücklich ausgenommen. Den Seniorenbund gibt es als beides: einmal als Verein, einmal als Parteiorganisation. Der Name war derselbe. Als Verein erhielten der bundesweite Seniorenbund, fünf Landesorganisationen, darunter jene aus Vorarlberg, und Hunderte Ortsgruppen in Oberösterreich Förderungen aus dem Fonds, insgesamt 2,46 Millionen Euro, die VN berichteten.
2023 hielt der UPTS fest, dass auch der Verein als Teil der Partei anzusehen sei. Für die ÖVP setzte es eine Geldbuße von 15.000 Euro. Die Argumentation lautete, dass die Vereine im Bund und fast allen Bundesländern dieselbe Anschrift und Telefonnummer hätten wie die ÖVP-Teilorganisation Seniorenbund. Die leitenden Organe seien identisch gewesen. Der Seniorenbund zahlte schließlich die Corona-Förderungen unter Vorbehalt zurück.
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Seit 2021 heißt die bundesweite ÖVP-Teilorganisation “ÖVP Senioren”, der Verein behielt den Namen Seniorenbund. Der Vorarlberger Seniorenbund hatte sich Ende 2022 einer Umstrukturierung unterzogen. Der Landesverein nennt sich nun “Vorarlberg 50plus”, zudem sind die führenden Personen nicht mehr ident.
Heuer, im Sommer, kam es zur Wende. Das Bundesverwaltungsgericht sah den Verein nicht als Teil der Partei. Er werde nicht in der Parteisatzung genannt. Das Parteiengesetz 2012 verlange aber, Gliederungen in der Parteisatzung anzuführen, hieß es. Dem widerspricht nun der UPTS und hält seine zuvor bereits vertretene Rechtsauffassung aufrecht. Das Bundesverwaltungsgericht ziele auf ein rein formal-organisatorisches, bloß satzungsmäßiges Verständnis von politischer Partei und Gliederung ab, teilte der UPTS in einer Pressemitteilung mit. Das sei aber nicht mit dem Zweck des Parteiengesetzes vereinbar.

Vorarlberger Obmann optimistisch
“Vorarlberg 50plus”-Obmann Werner Huber sagt zu den VN, dass der Verein nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts noch keine Rückforderung gestellt hat. Er unterstreicht: “Wir haben alle Förderungen zurückbezahlt, die wir bekommen haben. Diese wurden auch mit bestem Gewissen beantragt.” Damals sei ein großer Schaden entstanden. Huber bleibt optimistisch. “Ich bin guten Mutes, dass wir das Geld zurückbekommen.”